ATLAS: Gebündelte Teilnehmer-Informationen von April 2023
Die ATLAS-Informationen im April informieren Sie u.a. über eine Reduzierung der Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren, Codierungen bei Einfuhrumsatzsteuerbefreiung und Präferenzbehandlung für Israel sowie Probleme im Nachrichtenaustausch.
Stetig veröffentlicht das ITZBund neue Informationen für Nutzer von ATLAS. Die Hamburger Zollakademie hat für Sie die ATLAS-Teilnehmerinfo aus dem April 2023 zusammengefasst:
Reduzierung der Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren
In der Teilnehmerinformation 445/2023 vom 5. April 2023 wird darüber informiert, dass die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren mit Wirkung zum 1. November 2024 wieder auf die gesetzlich vorgesehene Frist von 150 Tagen zurückgesetzt wird.
Diese war vorübergehend auf 500 Tage angehoben worden, da es aufgrund des Brexit dazu kam, dass Ausgangsbestätigungen bei Ausfuhren nach Großbritannien über französische Ausgangszollstellen fehlten (siehe ATLAS-Info Nr. 0255/21 & 0190/2021).
Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG (447/2023)
Mit der Teilnehmerinformation 447/2023 vom 5. April 2023 werden die ATLAS-Informationen 1189/14, 1303/14 und 3697/19 vollständig aufgehoben. Mit dem Abschluss der weichen Migration auf ATLAS Release 9.1 für Einfuhrnachrichten sind nun alle Teilnehmer verpflichtet, die Funktionscodes FR1 (Einführer), FR2 (Erwerber) und FR3 (Fiskalvertreter) zu verwenden und die passende USt-IdNr anzugeben.
Bis dato konnte die Umstellung auf Release 9.1 noch aufgeschoben und die Unterlagencodierungen Y040/Y041/Y042 weiterverwendet werden. Die Codierung Y044 ist jedoch von der Umstellung ausgenommen und ist weiterhin zwingend anzumelden.
Neues für Waren mit Präferenzursprung in Israel
In der Teilnehmerinformation 450/2023 vom 27. April 2023 wird eine neue TARIC-Unterlagecodierung zur Präferenzgewährung für Israel angekündigt. Demnach gelten mit Wirkung ab dem 16. Mai 2023 neue TARIC-Maßnahme-Bedingungen bei Präferenzmaßnahmen für Israel. Für eine Präferenzgewährung ist dann, zusätzlich zu den präferenzbegründenden Unterlagen, die Unterlage Y864 anzumelden.
Hintergrund ist, dass die Europäische Union bei der Überführung von Waren mit Ursprung in Israel Präferenzzollsätze gewährt. Dies gilt jedoch nur für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt werden. In der Maßnahme finden Sie in der Fußnote (CD906) ein Link zu einer Liste, die die Postleitzahlen aller nicht präferenzberechtigten Orte enthält.
Probleme im Nachrichtenaustausch mit den Niederlanden
Die letzte Information 452/2023 vom 27. April 2023 informiert die Teilnehmer über Probleme im Nachrichtenaustausch zwischen den Niederlanden und Deutschland. Selbiges gilt für die ATLAS-Kommunikation der Niederlande mit Spanien und Irland. Grund ist die kürzlich vorgenommene Umstellung auf AES-P1 in den Niederlanden. Auf das Notfallverfahren kann bei Bedarf zurückgegriffen werden. Es wird eine weitere ATLAS-Info veröffentlicht, sobald die Probleme behoben sind.
JM
Unsere Empfehlungen:
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das europäische IT-System zur Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. ATLAS ist somit das zentrale Handwerkszeug eines jeden Ausfuhr- und Einfuhrverantwortlichen. Gerade die Codierung ist in ATLAS ein großer und wichtiger Themenbereich. Weitere Informationen rund um ATLAS sowie zu vielen weiteren Themen erfahren Sie in den Veranstaltungen von den Experten der Hamburger Zollakademie.