Zoll: EU verschärft amtliche Kontrollen von Tiertransportschiffen
Die Europäische Kommission hatte am 17. Februar 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/842 erlassen, um die bestehenden Vorschriften für die Durchführung amtlicher Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Tierschutzauflagen beim Transport von Tieren durch Tiertransportschiffe zu ergänzen. Die neuen Regelungen behandeln die Zusammensetzung der Kontrollteams sowie der Art und Weise der Kontrolle und der Dokumentation.
Hintergrund des Erlasses
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/842 soll die Verordnung (EU) 2017/625 in ihren Regelungen ergänzen. Seinem Gegenstand nach befasst sich die Delegierten Verordnung (EU) 2023/842 mit der amtlichen Kontrolle von Tiertransportschiffen. Die Verordnung (EU) 2017/625 setzt den Rahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Überprüfung der Einhaltung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette. Besondere Bestimmungen hinsichtlich der amtlichen Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Hinblick auf die Tierschutzauflagen enthält Art. 21 der Verordnung (EU) 2017/625.
Vor dem Hintergrund des Art. 21 der Verordnung (EU) 2023/842 wurden mehrere Audits der Konformitätssysteme der Mitgliedsstaaten zum Schutz des Wohlergehens von Tieren beim Transport in Drittländer durchgeführt, wenn ein Teil der Beförderung durch Tiertransportschiffe erfolgt. Nach diesen Audits kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Art und Weise der Kontrolle gem. Art. 20 der Verordnung (EU) 2017/625 in den meisten Fällen nicht ausreicht, um das mit dieser Art von Transport und das bei dem Ein- und Ausladen verbundene Risiko für das Wohlergehen der Tiere zu minimieren.
Zudem wurden in diesen Audits Mängel hinsichtlich der Notfallpläne festgestellt. Es solle mehr darauf geachtet werden, dass diese vorlägen und den entsprechenden Anforderungen entsprächen. Ferner bemängelte die Kommission den Zustand, dass es sich bei den Inspektoren der zuständigen Behörden, die die Kontrolle auf Tiertransportschiffen durchführen, hauptsächlich um amtliche Tierärzte handelte. Ein Tierarzt könne aufgrund seiner Ausbildung nicht feststellen, inwieweit die mechanischen Systeme und Managementsysteme des Schiffs für das Wohlergehen der beförderten Tiere von Bedeutung sind und ob diese es gegebenenfalls beeinträchtigen.
Ferner wurde kritisch angemerkt, dass die zuständigen Behörden zu wenig Zeit haben, um sich ein abschließendes Bild der Situation zu machen. Die Inspektoren sollten die erforderlichen Dokumente früher erhalten, damit eine ordnungsgemäße Kontrolle sichergestellt werden kann. Zuletzt wurde noch auf die Art der Dokumentation verwiesen. Der Zustand des Tiertransportschiffs und der zu verladenen Tiere sollte bestenfalls visuell festgehalten werden.
Regelungsinhalt der Delegierten Verordnung
Die Kommission erließ auf Grundlage des oben beschriebenen Hintergrunds die Delegierte Verordnung (EU) 2023/842. So wird in Art. 3 geregelt, dass die zuständige Behörde prüfen muss, ob die Notfallpläne den Anforderungen des Art. 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/372 der Kommission erfüllen.
Die Zusammensetzung der Kontrollteams wird ebenfalls geregelt. Dieses soll gem. Art. 5 Abs. 2 fortan aus einem amtlichen Tierarzt und einem Sachverständigen für maritime Angelegenheiten bestehen, sodass eine umfassende Kontrolle möglich ist. Zudem sollen der Behörde gem. Art. 6 Abs. 1 fortan fünf Arbeitstage vor dem Datum der Kontrolle die Dokumente zugesendet werden, die sie für die Kontrolle benötigt. Die Dokumentation der Kontrolle soll gem. Art. 7 I durch Fotos oder Videos erfolgen.
Die EU widmet der Einhaltung von Tierschutz- und Tiergesundheitsauflagen beim Transport von Tieren durch Tiertransportschiffe stärkere Aufmerksamkeit. Amtliche Kontrollen überprüfen den Schutz des Wohlergehens der Tiere beim Transport in Drittländer wie auch die Risiken beim Ein- und Ausladen der Tiere engmaschiger: in neuen Kontrollteams aus amtlichen Tierärzten und aus Sachverständigen für maritime Angelegenheiten. Geregelt wurden auch bessere Notfallpläne, mehr an zeitlichem Vorlauf und mehr Zeit pro Kontrolle. Neu sind visuelle Dokumentationen, bestenfalls auch Video- und Fotodokumentationen der Tiere und der Tiertransportschiffe, welche die bisherige Papierform ergänzen.
Fazit: Ziel der EU all dieser neuen Regelungen in Summe ist es, ein möglichst lückenloses und veterinär-übergreifendes, technisch mechanisch-maritimes Sachverständigen-Gesamtbild der Tiere, ihrer Gesundheit und der Tiertransportschiffe zu erhalten.
MSP/CB
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