18.04.2023

Zoll: Lizenzbeantragung von Zollkontingenten jetzt ohne Rechnung

Zoll: Lizenzbeantragung von Zollkontingenten jetzt ohne Rechnung

Die Kommission hat auf eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Mai 2022 reagiert und passt die betroffenen Antidumping- und Ausgleichszölle an. Zudem gab es Änderungen bei der Beantragung von Lizenzen für Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse und dem elektronischen System zur Registrierung und Identifizierung von Lizenzinhabern (LORI).

In seinem Urteil vom 4. Mai 2022 entschied das Gericht der Europäischen Union in der Entscheidung T-30/19 und T-72/19, dass die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1579 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Reifen mit Ursprung in der Volksrepublik China die für den Transport von Waren bestimmt sind und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1690 zur Einführung von Ausgleichszöllen auf dieselbe Warengruppe für nichtig erklärt wird.

Die Verordnung ist jedoch nur insoweit nichtig, wie die von den Klägern vertretene Unternehmen betroffen waren. Kläger war der chinesische Verband der Kautschukindustrie (CRIA) und die chinesische Handelskammer für Importeure und Exporteure von Metallen, Mineralien und Chemikalien (CCCMC).

Das Gericht hatte festgestellt, dass die Berechnung der Preisunterbietungsspannen fehlerhaft war, da bei der Berichtigung des Ausfuhrpreises Unionshersteller und Nicht-Unionshersteller unterschiedlich behandelt wurden, wenn sie in einer verbundenen Verkaufseinheit tätig wurden.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Kommission keine gem. Art. 3 Abs. 2 Antidumpingverordnung erforderliche objektive Prüfung vorgenommen habe. Die Kommission hatte nicht alle ihr zur Verfügung stehenden relevanten Daten herangezogen, da sie die Berechnungen aller anderen mikroökonomischen Indikatoren außer der Rentabilität nicht revidiert und die revidierten Zahlen in der angefochtenen Verordnung nicht dargelegt hatte.

Nun hat die Kommission mit der DVO (EU) 2023/738 und der DVO (EU) 2023/737 vom 4. April 2023 die endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzölle wiedereingeführt und dabei die im Urteil kritisierten Punkte berücksichtigt. Die Zölle gelten rückwirkend ab Nichtig-Erklärung (8. Mai 2018), was nach Ansicht der Kommission kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt.

Keine Rechnung mehr für den Lizenzantrag

Außerdem hat die Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2020/760 geändert. Diese enthält ergänzende Vorschriften hinsichtlich der Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Lizenzregelung gilt.

Bisher war es notwendig, bei der Beantragung einer Lizenz für Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse eine Rechnung vorzulegen, damit die lizenzerteilende Behörde die Referenzmenge bestimmen kann. Da von dieser Regelung jedoch kaum Gebrauch gemacht wurde und die Referenzmenge auch anders festgestellt werden kann, wird zur Verringerung des Aufwandes die Vorlagepflicht gestrichen.

Änderung und Präzisierung für die Registrierung in LORI

Darüber hinaus wurde die Frist aus Art. 13 Abs. 12 der Verordnung verlängert. Nun müssen Änderungen, die sich auf den LORI-Eintrag auswirken, innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden statt wie bisher innerhalb von 10 Tagen.

Die Kommission stellt zudem klar, dass für Beschwerden gegen eine Registrierung gem. Art. 14 eines Marktteilnehmer die Behörde des Mitgliedstaats zuständig ist, in dem der registrierte Marktteilnehmer ansässig ist.

JM

Unsere Empfehlungen:

Das Vorgehen der Kommission zeigt, wie scharf das Schwert der Antidumping- und Ausgleichszölle mittlerweile geworden ist und dass selbst ein Sieg vor dem Gericht der Europäischen Union oft nur ein vorläufiger Sieg sein kann. Für europäische Unternehmen und Verbände gilt deshalb, sich mit diesen Werkzeugen vertraut zu machen, um sie zum Schutz ihrer Interessen bei der Kommission durchzusetzen. Gleichzeitig gilt für Sie und Ihr Unternehmen, nicht in den Strudel der Maßnahmen zu geraten. Was Sie daher für Ihre tägliche Arbeit im Zollalltag zu diesen und weiteren Themen wissen sollten, erfahren Sie von unseren Experten in der Hamburger Zollakademie - stets aktuell und praxisnah:

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