ATLAS: Gebündelte Teilnehmer-Informationen von März 2023
Das ITZBund hat im vergangenen Monat eine Vielzahl an ATLAS-Teilnehmer-Informationen veröffentlicht – ob rund um Einfuhr, Ausfuhr oder ATLAS-übergreifend zu Umstellungen. Um da nicht den Überblick zu verlieren, stellen Ihnen unsere Experten viele der Änderungen und relevanten Neuerungen übersichtlich dar – wie z. B. dem Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung aus der ATLAS-Info 0434/23.
Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld – ATLAS-Info 0434/23
Das ITZBund hat in der ATLAS-Info 0434/23 vom 24. März 2023 Bezug zu der bereits im Februar veröffentlichten ATLAS-Info 0410/23 genommen. Dort wurde angekündigt, dass ab dem ATLAS-Release 10.1 das Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld nach Artikel 244 UZK-IA über die Unterlagencodierung „9DFB“ zu erfolgen hat.
Das ITZBund weist in seiner aktuellen News darauf hin, dass es nur zu dem gewünschten Systemverhalten kommt, wenn die Eintragung der Unterlage auf der Vorgangs- bzw. Kopfebene einer Einzelzollanmeldung erfolgt. Eine Anmeldung der Unterlage „9DFB“ auf Positionsebene führt zu keinem Systemverhalten, sodass zu entrichtende Sicherheiten weiterhin nicht unverzüglich als Zollschuld mitgeteilt werden.
Überblick über weitere ATLAS-Infos bei der Einfuhr
Das ITZBund hat mit der ALTAS-Info 0430/23 vom 9. März die korrigierten und ergänzenden Hinweise zur Abwicklung von Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten (GGED) über die ATLAS-Anwendung „CERTEX“ geboten. In der Zollanmeldung ist auf die Angabe der korrekten Abschreibemenge – die grundsätzlich als Nettogewicht anzugeben ist – zu achten. Mit dieser ATLAS-Info wird die ATLAS-Info 0428/23 vom 8. März 2023 hinfällig.
Die ATLAS-Info 0418/23 hat über die Erweiterung der seit Dezember 2006 bestehenden TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 bezüglich der Einfuhrkontrolle REACH informiert. Mit der zum 10. Februar 2023 erfolgten Erweiterung wurden neue TARIC-Unterlagencodierungen eingeführt.
Die am 2. März veröffentlichte ATLAS-Info 0422/23 hat über eine aktuelle Fehlermeldung beim Warenverkehr mit der Türkei im Rahmen der Freiverkehrspräferenzen berichtet. Bei der beantragten Begünstigung „400“ muss bis zur Fehlerbehebung zusätzlich die Anmeldung der Unterlage "N018" oder "4EEQ" erfolgen.
ATLAS-Informationen zur Ausfuhr
Auch bei der Ausfuhr wurden zwei relevante Teilnehmerinformationen vom ITZBund veröffentlicht.
Mit der ATLAS-Info 0420/23 wurde am 1. März über die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands informiert, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren. Es wurden neue Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird oder gewisse Verbote nicht gelten, eingeführt.
Die am 7. März veröffentlichte ATLAS-Info 0426/23 weist auf neue verpflichtende Datenfelder in der Ausfuhranmeldung mit AES 3.0 (Ursprungsland) hin. Nach der Umstellung auf das neue AES 3.0 muss das Datenelement „Ursprungsland“ D.E. Nr. 16 08 000 000 nach Anhang B UZK-DA, neben der Angabe der Versendungsregion, angemeldet werden.
ATLAS – Übergreifend-Umstellung der Teilnehmer
Aktualisierung der Termine für das IT-Verfahren ATLAS und zugehörige Verfahrensbereiche
Ausfuhr AES und Versandverfahren NCTS
Das ITZBund teilte am 31. März 2023 mit, dass die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das ATLAS-Release 9.1 entgegen der mit ATLAS – Info 0373/22 vom 21. Oktober 2022 genannten Frist bis 16. Juli 2023 nunmehr bis zum 29. Oktober 2023 verlängert werde. Wichtig für Sie sei noch zu wissen, dass nach diesem Termin die Verarbeitung von Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 nicht mehr gewährleistet sein wird.
Warum ist eine Ablösung der Altverfahren erforderlich? Für Deutschland wird die verbindliche Einführungsfrist für die Inbetriebnahme der im Zollkodex der Union (UZK) vorgesehenen elektronischen Systeme am 1. Dezember 2023 enden.
ATLAS 10.1
Die Zollsysteme sind am 25. Februar 2023 auf das ATLAS-Release 10.1 umgestellt worden, so teilte es das ITZBund am 31. März 2023 mit. Mit dem ATLAS-Release 10.1 seien umfangreiche Änderungen an der Teilnehmerschnittstelle umgesetzt worden. Sie erfordern nun eine Zertifizierung der eingesetzten Teilnehmersoftware und eine Umstellung der Teilnehmer.
Die Zertifizierungsumgebung ist für den Nachrichtenaustausch freigegeben. Sie könne nun für eigene Tests genutzt werden. Die formelle Zertifizierung wird aller Voraussicht nach im 2. Quartal 2023 beginnen.
Die Umstellungsphase für den Wechsel auf das ATLAS-Release 10.1 (weiche Migration) wird nach derzeitigen Planungen im 3. Quartal 2024 enden.
PSB/CB
Das ITZBund informiert die ATLAS-Teilnehmer regelmäßig über Änderungen und Anpassungen – einmal rund um Einfuhr und Ausfuhr sowie darüber hinaus auch ATLAS-übergreifend zu Umstellungen. Um der Fülle wechselnder Themen gerecht zu werden, fassen wir für Sie bei der Hamburger Zollakademie viele der aktuellen ATLAS-Infos in den HZA-News zusammen. Unsere Experten weisen Sie praxisnah in unseren Veranstaltungen auf wichtige Änderungen, ihre Relevanz und auf Ihre To Dos hin: