Das BAFA hat am 20. März 2023 vorab über die Verlängerungen von bestimmten Allgemeinen Genehmigungen informiert. Die AGG mit den Nummern 12 bis 28 und die AGG Nr. 30 sollen – ohne inhaltliche Anpassungen – weiter angewendet werden dürfen.
Verlängerungen bei einigen AGG
Das BAFA hat die Verlängerung von bestimmten AGG vorab bekanntgegeben. Die AGG mit den Nummern 12 bis einschließlich 17 und die Nr. 30 werden bis zum 31. März 2024 verlängert.
Die AGG mit den Nummern 18 bis 28 können zum jetzigen Stand nur bis zum 30. September 2023 genutzt werden.
Das BAFA weist jedoch darauf hin, dass von Amts wegen künftige inhaltliche Änderungen jederzeit vor dem 31. März 2024 bzw. dem 30. September 2023 vorgenommen werden könnten. Es wird darum empfohlen, dass Unternehmen vor Gebrauch der AGG diese eigenverantwortlich prüfen.
Besonderheiten von Allgemeinen Genehmigungen
Der Vorteil von AGG liegt in der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung, da diese dem Ausführer eine sofortige Liefermöglichkeit bietet. Die Inanspruchnahme von AGG muss vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen im Anschluss daran beim BAFA angezeigt werden.
Die AGG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und können über den AGG-Finder auf der Internetseite des BAFA eingesehen werden.
Die Anwendung von AGG erfolgt auf eigene Verantwortung – ohne die Antragstellung beim BAFA. Das jeweilige Exportvorhaben wird vom BAFA selbst nicht mehr überprüft.
Psb
Unsere Empfehlungen:
Allgemeine Genehmigungen (AGG) sind Sonderformen von Ausfuhrgenehmigungen, die von Amts wegen bekannt gegeben werden. Im Vergleich zu anderen Ausfuhrgenehmigungen müssen diese nicht extra beantragt werden. Hierbei sind automatisch sämtliche Ausfuhren genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung im gültigen Zeitraum erfüllen. Erfahren Sie alles über das Thema Exportkontrolle und Updates zu den Allgemeinen Genehmigungen im Speziellen von den Experten der Hamburger Zollakademie: