02.03.2023

Sanktionen: EU veröffentlicht 10. Sanktionspaket gegen Russland

Sanktionen: EU veröffentlicht 10. Sanktionspaket gegen Russland

Einen Tag nach dem Jahrestag des Einmarsches der Russischen Föderation in die Ukraine hat die EU das 10. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es weitet erneut die personen- und güterbezogenen Sanktionen aus, die im Laufe von nur einem Jahr ein wohl beispielloses Ausmaß angenommen haben.

Am Jahrestag des Einmarsches von Russland in die Ukraine haben sich die EU-Staaten auf ein 10. Sanktionspaket geeinigt. Einen Tag später, dem 25. Februar 2023, wurden die entsprechenden Verordnungen formell beschlossen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt (L 059I) waren die neuen Sanktionen weitgehend in Kraft getreten. Für einige neue Regelungen gilt jedoch eine Einführungsfrist bis zum 27. März 2023. Das Sanktionspaket besteht aus der Verordnung (EU) 2023/426 des Rates, welche die personenbezogenen Sanktionen ändert und aus der Verordnung (EU) 2023/427 des Rates, welche sich mit güterbezogenen Sanktionen befasst.

121 neue Listungen von Personen und Organisationen

Die personenbezogenen Russlandsanktionen finden sich in der Verordnung (EU) 269/2014. Mit dem 10. Sanktionspaket wurden der Liste von Personen, Organisationen und Einrichtungen (POE) in den Anhängen der Verordnung weitere 87 Personen und 34 Organisation hinzugefügt. Darunter sind etwa Abgeordnete der Duma und des Föderationsrats, Vertreter des russischen und iranischen Militärsektors sowie Schifffahrtsgesellschaften und drei Großbanken.

Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren, sie dürfen nicht mehr in die EU einreisen und es besteht ein Bereitstellungsverbot. Bereitstellungsverbot heißt, dass den Betroffenen POE weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Mit dem 10. Sanktionspaket wurden die Informationspflichten für europäische Unternehmen, Banken und Personen über sanktionierte POE erweitert. Außerdem dürfen russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden. Sie dürfen außerdem keine Gasspeicherkapazitäten in der EU mehr zur Verfügung stellen.

Wirtschaftssanktionen ziehen an

Auch die güterbezogenen Sanktionen in der Verordnung (EU) 833/2014 wurden verändert. Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Die Liste der Dual-Use Güter wurde erweitert. Zudem wurden auch Güter verboten, die leicht zur Unterstützung russischer Kriegsanstrengungen umgeleitet werden können. Darunter sind bisher nicht verbotene schwere Lastkraftwagen (und ihre Ersatzteile), Sattelauflieger und Spezialfahrzeuge wie Motorschlitten sowie Stromerzeugungsaggregate, Ferngläser oder Radargeräte. Auch Güter für den Bausektor wie Brückenteile, Gabelstapler, Kräne, Pumpen o.ä. Außerdem wurde zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten die Lieferung vollständiger Fabrikationsanlagen verboten.
  • Darüber hinaus wurden auch insb. Hightech-Güter aufgenommen, die dem Auf- und Ausbau der industriellen Produktion in Russland dienen könnten.
  • Die Durchfuhr von Dual-Use Gütern oder Waffen über russisches Staatsgebiet, die aus der EU in Drittstaaten ausgeführt werden, wird verboten.
  • Das Embargo bzgl. der Luft- und Raumfahrtindustrie wurde, insbesondere um Umgehungen der bestehenden Verbote zu verhindern, erweitert.
  • Die Liste der Güter, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt (Anhang XXI) wurden um Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi ergänzt. Gemäß Art. 3i ist es verboten, diese Güter unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. Auch die unmittelbare oder mittelbare technische oder finanzielle Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit diesen Gütern und Technologien oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien ist verboten.
  • Die Finanzsanktionen wurden ausgeweitet. Um Umgehungen der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu verhindern, müssen Privat- und Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.

Diverse Sanktionsmittel

In dem Jahr seit dem Einmarsch in die Ukraine haben sich die Sanktionswerkzeuge diversifiziert. Nicht nur die Wirtschaft und politisches Führungspersonal sind betroffen, sondern auch Medien. Die verhängten Sendeverbote wurden nun auch auf das russische Staatsmedium „RT Arabit“ ausgeweitet.

JM

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