21.02.2023

Freihandel: EU und Singapur ändern das Ursprungsprotokoll und die KN

Freihandel: EU und Singapur ändern das Ursprungsprotokoll und die KN

Beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Singapur wurden am 20. Dezember 2022 einige Änderungen vorgenommen. Diese umfassen Elemente des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge. Der gemeinsame Beschluss des Zollausschusses ist am 31. Januar 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union L 27/33 veröffentlicht worden, war aber bereits seit 1. Januar 2023 in Kraft. Neben Anpassungen im Bereich der Kombinierten Nomenklatur wurden Begriffsänderungen und Erleichterungen bei der Ausfuhr – z. B. durch die Anwendung des REX – beschlossen.

Ziele des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Republik Singapur

Ziele des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Republik Singapur sind seit den ersten Verhandlungen in 2010, Zölle und Bürokratie aus dem Weg zu räumen, mit denen europäische Unternehmen sich bei ihren Ausfuhren nach Singapur immer wieder konfrontiert sahen.

Das Abkommen beseitigt auch andere Handelshemmnisse und verbessert den Handel mit wichtigen Waren wie Elektronik, Lebensmitteln und Arzneimitteln. Das Freihandelsabkommen öffnet seither auch Singapurs Markt für Dienstleistungsexporte aus der EU, so z. B. in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation.

Anpassungen bei der Kombinierten Nomenklatur

Es wurden in Protokoll 1 des Abkommens Änderungen der Kombinierten Nomenklatur aktualisiert und die Anhänge B und D umfangreich angepasst. Die einzelnen Änderungen können Sie den Anhängen 1 bis 3 des Beschlusses entnehmen.

System des Registrierten Ausführers (REX)

Singapur wendet seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls das System des Registrierten Ausführers (REX) an, wobei eine Übergangsfrist von drei Monaten ab Veröffentlichung des Beschlusses gilt. Es wird hierdurch die Begriffsanpassung – „Ursprungserklärung“ zu „Erklärung zum Ursprung“ – vorgenommen. Zusätzlich entfällt damit die Notwendigkeit, dass der Ausführer die Erklärung zum Ursprung eigenhändig unterzeichnet.

Übergangsregelungen zu Ursprungserklärungen ab Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses

Als Übergangsmaßnahme sollte vorgesehen werden, dass Singapur für die Dauer von drei Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses Ursprungserklärungen akzeptiert, die gemäß Artikel 17 (Voraussetzungen für die Ausfertigung der Ursprungserklärung) und Artikel 18 (Ermächtigter Ausführer) des Protokolls 1 des Abkommens in der vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses geltenden Fassung ausgefertigt wurden.

psb/cb

Unsere Empfehlungen:

Freihandelsabkommen können viele Erleichterungen und Vorteile beim Handel zwischen Staaten untereinander mit sich bringen. Jedoch ist der Weg zu einem neuen Abkommen oftmals sehr langwierig und führt trotz zahlreicher Verhandlungen nicht immer zum erfolgreichen Übereinkommen. Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Singapur (EUSFTA) starteten bereits 2010. In Kraft trat es erst nach der erfolgreichen Ratifizierung im November 2019. Zahlreiche Informationen zu den Vorteilen von Freihandelsabkommen und alles über Erklärungen zum Ursprung von Waren erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie in vielfältigen Angeboten:  

Warenursprung Seminare

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2023 - PDF

© 2024 HZA Hamburger Zollakademie