07.02.2023

Zoll: CEFTA-Staaten wenden seit 1. Februar neue Ursprungsregeln an

Zoll: CEFTA-Staaten wenden seit 1. Februar neue Ursprungsregeln an

Seit 1. Februar 2023 wenden die Staaten des Central European Free Trade Agreement (CEFTA) vorübergehend neue Ursprungsregeln an. Diese Neuerung der Westbalkan-Staaten läuft seither parallel zum Regelwerk des Pan-Euro-Med-Übereinkommens (PEM). Ziele sind, den Handel innerhalb des CEFTA-Raums mit der EU zu vereinfachen und so auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern.

CEFTA hat mit der Umsetzung der Übergangsregeln seit Februar 2023 begonnen  

Die CEFTA-Vertragsparteien gehören unter anderem zu den Vertragsparteien des Pan-Euro-Med-Übereinkommens (PEM). Das PEM-Übereinkommen stellt ein internationales Abkommen dar, dessen Ziel es ist, ein einheitliches Regelwerk für den Warenursprung zu schaffen. Bereits 2013 begangen die Vertragsparteien mit der Diskussion, ob die Regelungen dieses Übereinkommens überarbeitet und an die vorherrschende wirtschaftliche Situation angepasst werden sollen.

2019 scheiterte die Verabschiedung eines überarbeiteten Abkommens, jedoch liefen die Verhandlungen weiter. Vor diesem Hintergrund nun wenden die CEFTA-Vertragsparteien seit dem 1. Februar 2023 bereits die Übergangsregeln an, die mit den überarbeiteten Regeln des PEM-Übereinkommens in der Zukunft einhergehen werden. So beginnen die CEFTA-Vertragsparteien erstmals auf bilateraler Ebene mit der Anwendung der Übergangsregeln.

Flexiblere Ursprungsregeln zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Exporte

Generell sollen die neuen Ursprungsregeln durch ihre Flexibilität zu einer Vereinfachung des Verwaltungsaufwands führen und so weitergehend den Handel erleichtern. Das Handelsvolumen soll gesteigert und so die Unternehmen auf anderen Märkten wettbewerbsfähig gehalten werden.

So gilt beispielsweise der Ursprungsnachweis EUR.1 fortan für zehn Monate – und nicht mehr nur für vier Monate. Ferner darf bei landwirtschaftlichen Produkten der Anteil der nicht-präferenziellen Komponenten 15% anstelle von 10% betragen. Außerdem soll es möglich sein, ein System von Registrierten Ausführern und Ursprungsnachweisen nach Vereinbarung anzuwenden, welches die jeweiligen Informationen elektronisch vorlegt und ausstellt.

MSP/CB

Unsere Empfehlungen:

Seit Anfang Februar 2023 gelten vorübergehend neue Ursprungsregeln für die CEFTA-Staaten im Handel mit der EU. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Unternehmen von diesen neuen Regelungen betroffen sein wird und welche Maßnahmen Sie ggf. ergreifen müssen, um Vorteile für sich nutzen zu können. Mehr dazu erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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