Zoll: Bestimmte aus Norwegen stammende Getränke sind 2023 zollfrei
Für das Jahr 2023 werden für bestimmte Getränke mit Ursprung in Norwegen keine Zölle erhoben. Grund für diese Zollbefreiung, die normalerweise nur im Rahmen eines Kontingentes gelten, ist ein zwischen der EU und Norwegen bestehendes Freihandelsabkommen.
Hintergrund der Zollbefreiung
Grund für die Zollbefreiung von gewissen Getränken mit Warenursprung in Norwegen ist ein zwischen der EU und Norwegen bestehendes Freihandelsabkommen. Nach den Vorgaben des Freihandelsabkommens ist innerhalb eines Jahres ein bestimmtes Kontingent an Waren zollfrei. Ab dem Moment, wo dieses Kontingent überschritten wird, sind auf die betreffenden Waren Zölle zu erheben.
Wenn dieses Kontingent bis zum 31. Oktober des Vorjahrs nicht ausgereizt wird, so erfolgt für die Waren des betreffenden Kontingents im Folgejahr eine Zollbefreiung. Im vergangenen Jahr 2022 wurde das Zollkontingent bis zum 31.Oktober 2022 nicht ausgeschöpft, sodass für 2023 die betreffenden Waren zollfrei sind.
Überblick über die betroffenen Getränke
Von den Regelungen des Freihandelsabkommens sind gewisse aus Norwegen stammende Getränke erfasst: Zu diesen gehört unter anderem Wasser (Mineralwasser, kohlensäurehaltiges Wasser, Wasser mit Zucker, mit Süßmitteln oder Aromastoffen); alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend; Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT und unter einem solchen Eiweißgehalt, die Zucker enthalten, Getränke aus Nüssen und auch andere alkoholfreie Getränke.
MSP
Unsere Empfehlungen:
Ab dem 1. Januar 2023 bis Ende des Jahres unterliegen gewisse Getränke mit Ursprung in Norwegen einer Zollfreiheit. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Unternehmen von dieser Regelung für 2023 betroffen ist und hier Zollfreiheiten im gesamten Jahr 2023 nutzen kann. Mehr dazu erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie: