Mit DELEGIERTER VERORDNUNG (EU) 2023/66 hat die EU-Kommission über die Änderungen des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung informiert. Sie sind am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen sichergestellt ist. Diese Änderung hier in Anhang I enthält neue Einträge in den Bereichen der Elektronik, Halbleiter- und Computertechnologie.
Dual-Use-Güter-Verordnung
Güter mit doppeltem Verwendungszweck müssen bei der Ausfuhr aus der Europäischen Union, bei der Durchfuhr durch die Union sowie bei der Lieferung an einen Drittstaat aufgrund der Vermittlungstätigkeiten eines in der EU ansässigen oder niedergelassenen Vermittlers wirksam kontrolliert werden, um den internationalen Sicherheitsverpflichtungen entsprechen zu können. Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist regelmäßig, z. B. aufgrund von technischen Neuerungen, zu aktualisieren.
Änderungen bei Anhang I der Verordnung
Im Anhang I der Dual-Use-Verordnung werden sämtliche kontrollwürdige Güter mit Begriffsbestimmungen und Anmerkungen aufgelistet. Die wichtigsten Änderungen zur Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck betreffen vor allem die Bereiche der Elektronik, Halbleiter- und Computertechnologie.
Auch im chemischen und biologischen Bereich wurden Änderungen vorgenommen. Die aktualisierte Liste enthält nun auch Software, die speziell für Nukleinsäure-Assembler und -Synthesizer entwickelt wurde.
Zudem wurden in der Kategorie der Luft- und Raumfahrt sowie der Antriebstechnologie suborbitale Fahrzeuge und bestimmte Technologien für die Herstellung von Gasturbinen, wie die Druckverstärkungsverbrennung, ergänzt.
psb/cb
Unsere Empfehlungen:
Mit der Verordnung (EU) 2021/821 wurde der Europäischen Kommission die Befugnis übertragen, die Dual-Use-Güter des Anhang I durch delegierte Rechtsakte regelmäßig zu aktualisieren, um internationale Sicherheitsverpflichtungen vollständig einhalten zu können. Bei Missachtung des Außenhandelsgesetzes können empfindliche Sanktionen – mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – drohen. Der Umgang mit Dual-Use-Gütern ist Gegenstand zahlreicher Veranstaltungen der Hamburger Zollakademie: