Sanktionen: Neue personenbezogene Iran-Sanktionen der EU in Kraft
Am 14. November 2022 hat der Rat der Europäischen Union neue personenbezogene Sanktionen gegen Personen und Organisationen im Iran beschlossen, die am gewaltsamen Vorgehen gegen friedliche Proteste und an der Beschränkung der Meinungsfreiheit im iranischen Internet beteiligt sind.
Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage und der schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran
Am 25. September 2022 veröffentlichte der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, eine Erklärung im Namen der EU. Darin forderte er die iranische Regierung auf, die an der Tötung von Mahsa Amini verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus bedauerte er den verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt seitens der iranischen Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende.
Er verurteilte ebenso die Entscheidung der Regierung, den Internetzugang erheblich einzuschränken und Instant-Messaging-Plattformen zu blockieren als eklatanten Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Er kündigte an, dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen prüfen wird, um auf die Tötung von Mahsa Amini und die Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, zu reagieren.
Daraufhin nahm am 17. Oktober 2022 der Rat der Europäischen Union („Der Rat“) elf Personen und vier Organisationen in die Sanktionsliste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 auf, weil sie an den schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran beteiligt waren.
Erneute Erweiterung der personenbezogenen Sanktionsliste um einen Minister und 28 weitere Personen
Am 14. November 2022 erließ der Rat nun die Durchführungsverordnungen (EU) 2022/2230, 2022/2231 auf Grundlage der Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/2234, 2022/2235. Dadurch wurden der personenbezogenen Sanktionsliste der iranischen Minister für Inneres, Ahmad Vahidi sowie 28 weitere Personen und drei Organisationen hinzugefügt. Darunter sind hochrangige Vertreter iranischer Sicherheitskräfte wie der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) und der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) sowie Militärs und Milizen.
Die sanktionierten Organisationen sollen verantwortlich für die Produktion und Ausstrahlung erzwungener Geständnisse von Inhaftierten sein, die der Regierung dabei helfen sollen, den Zugang zum Internet über ein iranisches Intranet zu kontrollieren und die Basidsch-Milizen (BCF) finanzieren.
Die Erweiterung der Sanktionsliste in der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 trat am 15. November 2022 in Kraft.
JM
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