Zoll: Republik Moldau und EU schließen neues Handelsabkommen
Am 1. November 2022 ist ein neues Handelsabkommen zwischen der Republik Moldau, umgangssprachlich auch „Moldawien“ genannt, und der Europäischen Union in Kraft getreten. Es geht im Wesentlichen um Handelserleichterungen für Unternehmen.
Neuerungen durch das gemeinsame, neue Handelsabkommen
Am 28. Oktober teilte die Europäische Kommission mit, dass zum 1. November 2022 ein neues Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau in Kraft treten wird.
Wichtigste Neuerung ist die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator, AEO). AOE ist ein Status, den ein Unternehmen erlangen kann, um in den Genuss vereinfachter Zollregelungen zu kommen.
Vorteile eines Status als AEO:
Als AOE darf ein Unternehmen weniger Daten in seiner elektronischen Vorausanmeldung angeben, es unterliegt seltener Zollkontrollen, wird bei der Zollabfertigung bevorzugt behandelt und es hat ggf. weniger an Sicherheiten zu leisten.
Beide Seiten versprechen sich von dem neuen Abkommen eine weitere Verbesserung der Handelsmöglichkeiten und einen reibungsloseren Warenfluss. Gleichzeitig bleibe durch das Verfahren die hohen Sicherheitsstandards erhalten. Wie die Kommission mitteilt, komme das Abkommen in einer Zeit, in der Unternehmen aufgrund der schwierigen internationalen Lage mit vielen neuen Handelsbeschränkungen und -hindernissen Entlastungen dringend brauchen.
EU und Republik Moldau bereits enge Partner
Die EU arbeitet mit der Republik Moldau seit Jahren eng zusammen: So wurde bereits am 27. April 2014 ein Assoziierungsabkommen vereinbart, was seit dem 1. Juli 2016 vollständig in Kraft ist. Moldau ist Teil der vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA), in der auch Georgien und die Ukraine sind. Daneben arbeitet die EU auch im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit der Republik Moldau zusammen.
Von den europäischen Warenausfuhren in die Republik Moldau im Jahr 2021 in Höhe von 3,8 Mrd. Euro kamen allein ca. 530 Millionen Euro aus Deutschland. Die EU ist größter Handelspartner mit 52,2 % des gesamten Handels mit der Republik Moldau.
JM
Unsere Empfehlungen:
Um den Status eines AEO zu erlangen, müssen gemäß Art. 14h-14k ZK-DVO vier Voraussetzungen erfüllt sein. Das Unternehmen darf in den vergangenen drei Jahren keine schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften begangen haben. Es muss ein angemessenes Buchführungssystem für seine Geschäftsbücher und Beförderungsunterlagen haben. Darüber hinaus muss es ausreichend Zahlungsfähigkeit nachweisen und interne Sicherheitsstandards etablieren. Wie Sie Ihr Unternehmen AOE-fit machen, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie in den praxisnahen Seminaren oder im Inhouse Training.