10.11.2022

Zolltarif: Veröffentlichung der Kombinierten Nomenklatur für 2023

Zolltarif: Veröffentlichung der Kombinierten Nomenklatur für 2023

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 vom 20. September 2022 über die jährliche Aktualisierung der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif entschieden. Am 1. Januar 2023 tritt die vollständige und aktuelle Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN), zusammen mit den entsprechenden autonomen und vertragsmäßigen Zollsätzen, in Kraft.

Sinn und Zweck einer Kombinierten Nomenklatur

Die Kombinierte Nomenklatur dient mindestens zwei Zwecken:

Einerseits ist sie die Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung.

Andererseits ist die KN eine Grundlage für inner-EU statistische Zwecke. Weil sie statistisch alle Geschäfte innerhalb der EU erfasst.

Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Die EU hat mit der Kombinierten Nomenklatur ein EU-einheitliches Warenverzeichnis mit Zolltarifnummern für den Außenhandel geschaffen. Die KN ist die Grundlage von Ein- und Ausfuhranmeldungen beim Handel mit Drittstaaten.

Kombinierte Nomenklatur für das Jahr 2023

Die Europäische Kommission hat die für das Jahr 2023 geltende Fassung vom Anhang I des Warenverzeichnisses veröffentlicht.

Das mehr als 1.000 Seiten (!) umfassende Dokument wird jährlich aufgrund von Änderungen bei Statistiken bezüglich der Handelspolitik, bei möglichen internationalen Verpflichtungen sowie bei technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen neu angepasst.

Für eine bessere und schnellere Übersicht bezüglich der vorgenommenen Änderungen wird in Kürze eine Gegenüberstellung vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

PSB/CB

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