Exportkontrolle: Nächste Runde im Kampf gegen Chinas Chipindustrie
Das US-Handelsministerium (Department of Commerce) hat am 7. Oktober 2022 neue Exportbeschränkungen für die chinesische Halbleiterindustrie verkündet. Bis zum 12. Oktober 2022 wurden sie vollständig umgesetzt.
Das Department of Commerce’s Bureau of Industry and Security (BIS) hat am 7. Oktober 2022 eine Erweiterung seiner Maßnahmen zur Ausbremsung von Chinas Fortschritten auf dem Chipmarkt verkündet (s. PDF des BIS). Die Maßnahmen sollen China beim Kauf und der Herstellung von Hochtechnologie-Chips, insbesondere für den militärischen Sektor, einschränken.
Begründet wird der Schritt mit der nationalen Sicherheit und den außenpolitischen Interessen der USA. Nach Angaben des BIS verwendet China die Chips zum Bau von fortschrittlicher Militärtechnik wie autonomen Waffensystemen und Massenvernichtungswaffen sowie für Massenüberwachungssysteme. Mit deren Hilfe begehe die Volksrepublik Menschenrechtsverletzungen.
Die Maßnahmen im Einzelnen
Die Maßnahmen teilen sich in zwei Regelungen auf, die seit dem 12. Oktober 2022 umgesetzt sind. Zum einen soll die Volksrepublik China daran gehindert werden, sich Hochtechnologie-Chips zu beschaffen. China ist bisher führend bei der Produktion von „klassischen“ Chips, während fortschrittliche Chips vorrangig in Südkorea und Taiwan hergestellt werden. Diese Chips werden insbesondere für den Bau und die Wartung von Supercomputern benötigt.
Zum anderen soll China bei der Herstellung von Chips ausgebremst werden. Deshalb wird es Herstellern von Fertigungsmaschinen untersagt, Chipfertigungsmaschinen nach China zu liefern oder dort zu warten. Betroffen sind KLA, Lam Research and Applied Materials.
Zudem wird es US-Firmen und solchen, die US-Technik verwenden, untersagt, mit chinesischen Chipherstellern zusammenzuarbeiten, wenn diese besonders kleine Logikchips (Prozessoren) mit 3D-Transistoren, DRAM-Chips oder NAND-Flash-Speicher mit 128 Lagen oder mehr herstellen. Dies betrifft insbesondere die chinesischen Hersteller SMIC und YMTC.
Hier finden Sie weitere Einzelheiten und den Gesetzestext in englischer Sprache.
Harte Konsequenzen betreffen nicht nur US-Unternehmen
Grundsätzlich wirken die Beschränkungen nur für US-amerikanische Unternehmen und Staatsbürger. So droht amerikanischen Staatsbürgern der Entzug der US-Staatsangehörigkeit, wenn sie die Entwicklung oder Produktion in bestimmten Halbleiterwerken unterstützen.
Doch auch nicht US-amerikanischen Unternehmen drohen Konsequenzen. Sie können vom Zugang zu US-Technologie ausgeschlossen werden und auf der US-Sanktionsliste landen. Da der internationale Chipmarkt sehr verwoben ist, werden auch die großen Technologiefirmen aus den Niederlanden, Großbritannien, Südkorea und Taiwan ihre Kooperation mit chinesischen Unternehmen im Chipsektor einschränken. Aus diesem Grund werden die Maßnahmen auch die Entwicklung, wie das Chipdesign und das Tape-Out, in denen Unternehmen aus diesen Ländern Marktführer sind, betreffen und die Position Chinas in der Chipherstellung weiter schwächen.
Unsere Empfehlungen:
Die USA beanspruchen für ihre Exportkontrolle eine weltweite Geltung. Verstöße werden von den Behörden auch außerhalb der USA verfolgt und mit empfindlichen Strafen geahndet. Zusätzlich droht noch ein Eintrag auf den „US-Sanktionslisten“. Für deutsche Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen, rückt mit den steigenden Anforderungen an die internen Compliance-Programme auch die US-(Re-) Exportkontrolle stark in den Fokus. Die entscheidende Frage ist: Bin ich mit meinen Gütern / Leistungen von der US-Exportkontrolle erfasst? Oder bin ich indirekt von US-Gütern und Leistungen abhängig und droht ein Ausschluss von diesen Technologien?
Was es zu beachten gilt und welche Reichweite Exportbeschränkungen für Ihr Unternehmen konkret haben, erfahren Sie von Experten in den praxisnahen Seminaren der HZA.
JM