Sanktionen: EU-Datenbank für Transparenz bei restriktiven Maßnahmen
Restriktive Maßnahmen gehören zu den wichtigsten außenpolitischen Instrumenten der Europäischen Union. Entscheidend für ihre Wirksamkeit ist ein funktionierender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, den Wirtschaftsteilnehmern und der Kommission. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1506 könnte sich dieser Austausch bald verbessern. Außerdem wurden eine Reihe von Personensanktionen aktualisiert und erweitert.
Restriktive Maßnahmen der Europäischen Union werden durch den Rat auf Grundlage von Art. 29 EUV und Art. 215 AEUV erlassen. Die Russland-Sanktionen mit ihrer enormen Reichweite haben gezeigt, dass für die effektive Umsetzung restriktiver Maßnahmen eine bessere und sicherere Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten, den verschiedenen Wirtschaftsakteuren und den EU-Institutionen notwendig ist. Deshalb hat die EU mit dem Beschluss (GASP) 2022/1506 des Rates vom 9. September beschlossen, Instrumente der Informationstechnologie zu entwickeln, um die Verbreitung von Informationen über restriktive Maßnahmen der Union zu verbessern.
Hierzu soll eine Datenbank mit Anwendungsschnittstellen aufgebaut werden. Damit sollen die Mitgliedstaaten und ihre Verwaltungen bei den umfangreichen Berichterstattungspflichten unterstützt werden. So muss z.B. im Rahmen des Verbots der Lieferung, Verbringen oder des Verkaufs von Luxusgütern nach Russland aus Art. 3h der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 jeder Mitgliedstaat die Kommission binnen zwei Wochen über jede erteilte Ausnahmegenehmigung nach Art. 3h Abs. 4 informieren (Art. 3h Abs. 5).
Die EU stellt für den Aufbau der neuen EU-Datenbank zunächst 450.000 Euro zur Verfügung.
Aktualisierung von restriktiven Maßnahmen
Es bleibt zu hoffen, dass die Datenbank und die dazugehörigen Anwendungen auch mehr Übersichtlichkeit und Hilfestellung für Unternehmen und Einrichtungen bereitstellen. Für diese ist es auch weiterhin eine große Herausforderung, dass die Einträge, etwa für personenbezogene Sanktionen, sehr häufig verändert werden.
Restriktive Maßnahmen der EU, die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umsetzen, werden umgehend geändert, sobald im Sicherheitsrat eine entsprechende Entscheidung ergeht. EU-eigene restriktive Maßnahmen, die auf Ratsbeschlüssen zurückgehen, werden mindestens alle 12 Monate überprüft.
Eine Überprüfung kann darüber hinaus durch die sanktionierten Personen, Organisationen und Einrichtungen (POE) herbeigeführt werden, indem ein Antrag beim Rat der Europäischen Union gestellt wird. Eine Änderung der Sanktionen kann auch auf einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union beruhen, wenn ein POE die Listung erfolgreich angefochten hat.
Libyen, Nordkorea und Ukraine
Auf eine regelmäßige Überprüfung der Sanktionen geht die Streichung von vier Personen aus der Verordnung (EU) Nr.208/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1501 vom 9. September 2022 zurück. Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 regelt restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1502 des Rates vom 9. September 2022 wurde der Eintrag zu einer der Personen in der Verordnung (EU) 2016/44 (Libyen-Sanktionen) verändert.
Mit der Verordnung (EU) 2022/1503 des Rates vom 9. September 2022 wurde die Verordnung (EU) 2017/1509, die die restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) regelt, geändert. Es wurden die Einträge von 20 Personen und 24 Einrichtungen aktualisiert. Damit wird auf die Änderungen durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 26. Juli 2022 reagiert.
JM
Unsere Empfehlungen:
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