15.09.2022

Energie: Förderprogramm in der Wirtschaft ab Oktober geändert

Energie: Förderprogramm in der Wirtschaft ab Oktober geändert

Das BAFA kündigte am 5. September 2022 zukünftige Änderungen beim Förderprogramm für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft-Zuschuss an. Die Bundesförderung unterstützt konkrete Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Ab dem 1. Oktober 2022 werden wichtige Änderungen in der Verwaltungspraxis in Kraft treten.  

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss

Das Förderprogramm wird ebenfalls vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert und kann auf zwei Arten erfolgen. Unternehmen können einen direkten Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.

Änderungen in der Verwaltungspraxis

Aufgrund der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung ergeben sich zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis. Neben allgemeinen Änderungen werden auch konkrete Anpassungen in den einzelnen Richtlinien – wie z. B. bei den Querschnittstechnologien oder der Prozesswärme aus erneuerbaren Energien – vorgenommen. Die detaillierten Informationen zu den jeweiligen Richtlinien können Sie auf der Website des BAFA unter der Rubrik Energie einsehen.

Allgemeine Änderungen ab Oktober

Ab Oktober werden zwei allgemeine Änderungen im Förderprogramm eingeführt. Einerseits wird der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden, nicht mehr gefördert, wobei einige Ausnahmen dem ab 1. Oktober 2022 geänderten Glossar entnommen werden können.

Und andererseits ist der Abschluss von Verträgen, die vor der Antragstellung geschlossen werden, auch dann förderschädlich, wenn beide Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter Vorbehalt der Bewilligung der Förderung vereinbaren. Davon ausgeschlossen sind Planungsleistungen. Diese dürfen weiterhin bereits vor Antragstellung erbracht worden sein.

Um als energie- und ressourcenschonendes Unternehmen von dem Förderprogramm profitieren zu   können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Den direkten Zuschuss über das BAFA beantragen Sie hier: www.bafa.de/eew. Die Beantragung eines Tilgungszuschusses in Verbindung mit einem Kredit bei der KfW, können Unternehmen unter www.kfw.de/295 erhalten. Und Anträge für die Förderung von Transformationskonzepten sind über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zu stellen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

 

psb

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