Import: Mehr Einfuhrkontrollen von Weinen aus Nicht-EU-Ländern
Hamburg gilt innerhalb Deutschlands als die bedeutendste Weineinfuhrstadt. Der Hamburger Hafen ist ein wichtiger Umschlagplatz für tausende von Weinen aus Nicht-EU-Ländern. Von hier aus werden sie innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Länder transportiert. Dadurch hat Hamburg eine Wächterfunktion für die Kontrolle der Einfuhrfähigkeit der Weine inne. Um dieser Kontrollfunktion gerecht zu werden, wurden die Einfuhrkontrollen für Weine verstärkt. So stieg die Zahl der entnommenen Proben in den letzten Jahren kontinuierlich an.
Hamburgs Wächterfunktion bei der Einfuhrkontrolle von Weinen in den EU-Binnenmarkt
In Hamburg werden jährlich ungefähr 4.000-5.000 Weine aus Nicht-EU-Ländern zur Einfuhr angemeldet und sodann nach Deutschland oder in andere EU-Länder weiter transportiert. Daher gilt Hamburg als bedeutendste Weineinfuhrstadt Deutschlands. Mit diesem Status geht auch eine gewisse Wächterfunktion bezüglich der Einfuhrfähigkeit der Weine einher. Daher arbeiten der Hamburger Zoll und das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) zusammen, um die Verbraucher vor Etikettenschwindel zu schützen und um die Qualität der Weine für den EU-Binnenmarkt zu sichern. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Anzahl der entnommenen Proben in den vergangenen Jahren gesteigert.
So werden in Hamburg Verdachtsproben bei Weinlieferungen aus Nicht-EU-Ländern untersucht
Für die unterschiedlichen Weine werden von dem Institut für Hygiene und Umwelt im Falle eines Verdachtes auf einen Verstoß, im Auftrag des Hamburger Zolls und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Angaben zu Inhaltsstoffen, ihrer Zusammensetzung und die Kennzeichnung überprüft. Es handelt sich daher nicht um Stichproben, sondern lediglich um Verdachtsproben, die untersucht werden.
Die Anzahl dieser Proben stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Die Verdachtsproben ergaben, dass die Quote der nicht einfuhrfähigen Weine bislang bei 60-70% liegt. Aufgrund dessen, dass es sich um Verdachtsproben und eben nicht um Stichproben handelt, lässt sich diese Angabe jedoch nicht auf alle Weine übertragen.
Die Weine werden in zwei Schritten auf ihre Einfuhrfähigkeit untersucht. Zunächst werden der tatsächliche Alkoholgehalt und die tatsächlichen Inhaltsstoffe der Weine überprüft und mit den Angaben auf den Einfuhrdokumenten abgeglichen. Danach verkosten und untersuchen Sachverständige und Chemiker die Weine. Solange ein Wein die beiden Verfahrensschritte nicht durchlaufen hat, bleibt dieser beim Zoll.
Sobald die Weinprobe beide Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen hat, kann die Weinlieferung weiter transportiert werden. Wenn einer Weinlieferung die Einfuhrfähigkeit jedoch verwehrt wird, wird die entsprechende Weinlieferung entweder vernichtet oder in das Herkunftsland zurückgeschickt.
msp
Unsere Empfehlungen:
Die verstärkten Kontrollen für die Weineinfuhr in Hamburg haben ergeben, dass 60-70 % der entnommenen Weinproben aus Drittländern als nicht einfuhrfähig kategorisiert wurden. Inwiefern Ihr Unternehmen von Einfuhrkontrollen betroffen ist, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie - stets aktuell und auf dem neuesten Stand: