Energiesteuer: Energiekostendämpfungsprogramm optimiert & verlängert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat laut dem BAFA eine Verlängerung der Antragsfrist für das Verfahren der Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) bis zum 30. September 2022 bekanntgegeben. Damit können antragsberechtigte Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien einen Energiekostenzuschuss von bis zu 50 Mio. Euro erhalten.
Klarstellung, Anpassung und Verlängerung des Energiekostendämpfungsprogramms
Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.
Das Verfahren zum EKPD wird nach ersten Rückmeldungen aus der Industrie und nach ersten Erfahrungen bei der Umsetzung – u.a. beim BAFA – angepasst. Die Anträge können Unternehmen weiterhin elektronisch nur über das Antragsportal ELAN-K2 beim BAFA stellen. Achtung: Anträge, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig gestellt sind, werden abgelehnt.
Neben zahlreichen Klarstellungen wurden auch Anpassungen der Informationsmaterialien vorgenommen und somit die Antragsstellung für Unternehmen erleichtert. Das BMWK hat zudem die Antragsfrist für Unternehmen bis Ende September 2022 verlängert.
Höhe der Zuschüsse für Strom und Erdgas
Die Zuschüsse zu den Kosten für Strom und Erdgas werden im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in dem Vorjahr 2021 mehr als verdoppelt haben.
Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg. Dabei unterscheiden sich die Förderstufen u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem möglicherweise drohenden Betriebsverlust.
Überblick über die drei Förderstufen
In der ersten Förderstufe befinden sich Unternehmen, die einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) – (Anlage A des Merkblattes) angehören und zusätzlich einen energieintensiven Betrieb haben.
Unternehmen der zweiten Förderstufe müssen zu den Voraussetzungen der ersten Stufe noch zusätzlich einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen.
Und die dritte Förderstufe betrifft Unternehmen, die einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B des Merkblattes) angehören, einen energieintensiven Betrieb sowie einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen.
Antragsstellung in drei Phasen
Nach erfolgreicher Registrierung und daran anschließender Prüfung durch das BAFA bis spätestens 30. September 2022 werden bereits 80 % des Zuschusses an das Unternehmen ausgezahlt. Die Phase zwei hat eine materielle Ausschlussplicht bis zum 28. Februar 2023 und es müssen vom Unternehmen bis dahin Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorgelegt werden, um die restlichen 20 % des Zuschusses sowie die Schlussabrechnung zu erhalten. Die dritte Phase betrifft nur Unternehmen der Förderstufen 2 sowie 3 und sie dauert bis einschließlich 29. Februar 2024.
psb/cb
Unsere Empfehlungen:
Die Energiepreise sind unter anderem aufgrund des noch immer andauernden russischen Angriffskriegs auf die Ukraine spürbar gestiegen, dazu ist die steigende Inflation inzwischen auch für viele deutsche Unternehmen zu einer spürbaren Belastung geworden. Mit dem Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) versucht die Bundesregierung, mit einem Volumen von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro stark betroffene Unternehmen finanziell zu unterstützen. Die Experten der HZA halten Sie in unseren Seminaren rund um die Energiesteuer und Stromsteuer auf dem Laufenden. Erfahren Sie von ihnen gern auch mehr u.a. über staatliche Zuschüsse zu den gestiegenen Energiekosten, über aktuelle Anpassungen sowie zu weiteren staatlichen Unterstützungen: