Zoll: Neu! Änderungen bei Ihrer Zollanmeldung für das UK ab Oktober
Im Vereinigten Königreich (UK) wird „Customs Declaration Service“ (CDS) als einheitliche digitale Plattform für die Zollanmeldungen von Unternehmen etabliert: für alle Einfuhrvorgänge ab 1. Oktober 2022 und später für alle Ausfuhrvorgänge ab 1. April 2023. Dies führt in zwei Stufen dazu, dass die derzeitige Plattform zur Abgabe von Zollanmeldungen CHIEF abgeschaltet wird. Ziel dieser Umstellung und Verpflichtung ist, mit CDS eine digitale Zollplattform zu integrieren, sodass das UK seine Handelspläne auch durch mehr Sicherheit und Effizienz im Zollsystem gut realisieren kann.
Customs Declaration Service (CDS)
In den vergangenen Jahren hat die britische Regierung in Zusammenarbeit mit Unternehmen und IT eine Zollplattform namens „Customs Declaration Service“ (CDS) entwickelt. Diese neue Plattform soll eine sichere und flexible Möglichkeit darstellen, das Ziel der Regierung zu erreichen, bis 2025 das „effizienteste Zollsystem der Welt“ ihr eigen nennen zu können. Zudem sollen durch dieses neue Zoll-IT-System mehr Informationen über die Warenbewegung gesammelt werden, damit ein besseres Bild hinsichtlich der Einfuhren erstellt werden kann.
Ablauf der Umstellung von CHIEF auf CDS
Ab dem 1. Oktober 2022 soll das fast 30 Jahre alte „Customs Handling of Import and Export Freight“ (CHIEF) von dem neuen, einheitlichen Zoll-IT-System namens "Customs Declaration Service“ abgeschaltet werden. Derzeit laufen diese beiden Systeme noch parallel.
Die Umstellung soll in zwei Phasen ablaufen: Zunächst soll ab dem 30. September 2022 die Möglichkeit, Einfuhranmeldungen mit Hilfe von CHIEF einzureichen, abgestellt werden. In einer zweiten Phase soll es ab dem 31. März 2023 nicht mehr möglich sein, Ausfuhranmeldungen abzugeben. Als Resultat der zweiten Phase ergibt sich eine Pflicht für die Unternehmen, alle ein- und ausgeführten Waren über den „Customs Declaration Service“ anzumelden.
Vorbereitende Maßnahmen für Unternehmen, die im Handelsaustausch mit dem UK stehen
Ihre Umstellung auf die neue Zollplattform kann sich als zeitlich aufwendig gestalten. Als Grundbedingung für die Umstellung ist es erforderlich, dass Ihre Software mit der Zollplattform kompatibel ist und die entsprechenden Genehmigungen und Kenntnisse in Ihrem Unternehmen vorhanden sind. An CDS als neuer digitaler Zollplattform ist besonders, dass sich das Unternehmen bzw. der Einführer selbst registrieren muss - und nicht Ihr Spediteur oder Zollagent.
Zusätzlich empfiehlt das Parlament des Vereinigten Königreichs: Für die Einführung sollte Ihr Unternehmen mit Softwareentwicklern zusammenarbeiten. Die Website GOV.UK kann Ihnen dabei helfen, einen geeigneten Service oder gar einen Anbieter zu finden, der Ihnen eine kompatible Software anbietet. Auch kann mit Hilfe dieser Website jemand gefunden werden, der für Ihr Unternehmen die Anmeldung ausfüllt.
MSP/CB
Ab dem 1. Oktober 2022 ist das neue „Customs Declaration Service“ (CDS) im Vereinigten Königreich (UK) verpflichtend als digitale Zollplattform für alle Einfuhrvorgänge einzusetzen. Und das einheitlich und ausschließlich! Ab 1. April 2023 soll CHIEF für Ausfuhrvorgänge abgestellt werden und ab da werden alle Ausfuhrzollanmeldungen nur noch über CDS erfolgen. Ist auch Ihr Unternehmen von den Änderungen bei der Zollanmeldung in wenigen Wochen betroffen? Wie gut kennen Sie die Maßnahmen, die Sie jetzt zu ergreifen haben? Alles über Zollanmeldungen sowie mehr zu vielfältigen, aktuellen Themen erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter praxisnah von den Experten der Hamburger Zollakademie – und das für sämtliche Level: