Der Zoll hat am 27. Juli 2022 über die neue Fachanwendung im IT-Verfahren ATLAS zum Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) informiert, die Vorgaben aus dem UZK umsetzt und voraussichtlich ab 25. November 2023 in den Echtbetrieb übergehen wird. Das künftig anzuwendende IT-Verfahren WKS wird ins ATLAS Release 10.1 für die Abwicklung der summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA) und der Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) implementiert. Für die Abwicklung der summarischen Eingangsanmeldung (ESumA) ist dann das Import Control System 2 (ICS2) sowie die nationale Anwendung EKS (Eingangskontrollsystem) zu nutzen.
Neue, verpflichtende Fachanwendung WKS im IT-Verfahren ATLAS
Die neue verpflichtende ATLAS-Fachanwendung WKS (Wiederausfuhrkontrollsystem) dient der künftigen Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) sowie der Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) in der elektronischen Form. Diese Änderungen sind aufgrund der inhaltlichen und strukturellen Vorgaben aus dem Zollkodex der Union (UZK) UZK-DA/IA umzusetzen - voraussichtlich im November 2023. Mit der Zertifizierung der Teilnehmersoftware kann aber bereits im September 2023 begonnen werden.
Übergangsfrist bei der Umsetzung der ATLAS-Anpassungen gemäß den Vorgaben aus dem Unionszollkodex (UZK)
Bei der Abwicklung von ASumA werden die beiden Systeme für einen bestimmten Zeitraum parallel laufen und nutzbar sein. Nach dieser Übergangsfrist wird das EAS jedoch vom WKS komplett abgelöst und die ASumA ist ausschließlich über das neue System WKS abzuwickeln.
Für die Abwicklung der summarischen Eingangsanmeldung (ESumA) hingegen ist dann das Import Control System 2 (ICS2) sowie die nationale Anwendung EKS (Eingangskontrollsystem) zu nutzen.
Kommunikation mit den Teilnehmern, Informationen und technische Unterstützung
Für den Verfahrensteil WKS erfolgt die Kommunikation mit den Teilnehmern national über Webservices und nicht nach dem Protokoll X.400 bzw. FTAM. Weitere Informationen zur technischen Umsetzung werden demnächst im Merkblatt für Teilnehmer für das ATLAS Release 10.1 veröffentlicht. Die vorgesehenen Nachrichten im Fachverfahren zu ATLAS-WKS können der aktuellen Version des EDI-IHB für das ATLAS Release 10.1 entnommen werden.
psb
Unsere Empfehlungen:
Die summarische Eingangsanmeldung (ESumA) und die summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) sind bislang beide über das ATLAS-Fachverfahren EAS abzugeben. Aufgrund fehlender fachlicher Abhängigkeiten der beiden Anmeldungsarten werden beide Verfahren in Anlehnung an den Unionszollkodex (UZK) angepasst und so künftig voneinander getrennt. Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie und Ihre Mitarbeiter fit in sämtlichen Themen und Verfahren rund um Import und Export. Wenn Sie über sämtliche Abteilungen hindurch gut vorbereitet im Zollalltag agieren, können Sie Ihre Zollabfertigung selbst bei neuen Herausforderungen reibungsfreier gestalten und so auf mehr Effizienz bauen: