05.07.2022

Compliance: Neuer Ansatz für grüne & gerechte Handelsabkommen

Compliance: Neuer Ansatz für grüne & gerechte Handelsabkommen

Am 22. Juni 2022 hat die Europäische Kommission einen Plan vorgelegt, auf dessen Grundlage zukünftig Handelsabkommen der EU dem Schutz des Klimas und der Arbeitnehmerrechte stärker verpflichtet sein sollen. In diesem Plan beschreibt die EU-Kommission, wie die Umsetzung und Durchsetzung dieser Ziele gestärkt werden sollen. Sie möchte grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum fördern.

Hintergrund der geplanten Neuregelungen

Die Europäische Union gilt bereits als Vorreiter in Hinblick auf die Förderung der Nachhaltigkeit durch Handelsabkommen. So beinhalten bereits eine Vielzahl von Handelsabkommen Kapitel über den Handel und die nachhaltige Entwicklung („Trade and Sustainable Development“, kurz: TSD). Durch diese Kapitel setzen die Abkommen die IAO-Übereinkommen und die multilateralen Umweltübereinkommen um. In den modernen Handelsabkommen sind also Aspekte des Handels und der nachhaltigen Entwicklung bereits integriert.

Diese Aktionspunkte und politischen Prioritäten beruhen derzeit jedoch auf Engagement der Beteiligten, dem internationalen Rahmen und Standards. Mit ihrem Plan möchte die Europäische Kommission an den geltenden Standard anschließen und bezwecken, dass die Kapitel in den Handelsabkommen, die sich mit dem Handel und der nachhaltigen Entwicklung befassen, in Zukunft effektiver und wirkungsvoller umgesetzt werden können.

Inhalt des Plans zu mehr grünem und gerechtem Wirtschaftswachstum

Der neue Ansatz der Kommission hin zu mehr Trade and Sustainable Development (TSD) soll in zukünftigen und teilweise auch in bereits laufenden Verfahren angewandt werden. Im Gegensatz zu dem alten TSD-Ansatz setzt dieser neue Ansatz einen Schwerpunkt darauf, dass ein Verstoß gegen zentrale TSD-Bestimmungen zu einer Handelssanktion für die betreffende Partei führen kann. So soll durch die Möglichkeit der Sanktion die Durchsetzbarkeit und Umsetzbarkeit gefördert werden.

Dieser neue Ansatz beinhaltet neben dem Aspekt der Handelssanktionen noch andere neue Aspekte. So sollen die Partnerländer ergebnis- und prioritätsorientiert zusammenarbeiten. Zum Beispiel dadurch, dass sie zugeschnittene Ziele und Fahrpläne mit zeitlichen Festlegungen für effektive Ergebnisse aushandeln und in Kooperationsprozessen enger zusammenarbeiten, damit die internationalen Arbeits- und Umweltnormen eingehalten werden.

Auch sollen sie mit dem Europäischen Parlament enger zusammenarbeiten, damit die TSD-Forderungen besser überwacht und umgesetzt werden können.


Des Weiteren sollen auch Zivilgesellschaften mehr beteiligt werden. Sie sollen beispielsweise bei Verstößen gegen Nachhaltigkeitsverpflichtungen Beschwerden einreichen können, die sodann innerhalb einer bestimmten Frist von der Kommission bearbeitet werden müssen. Zudem soll die Rolle der internen Beratungsgruppen der Europäischen Union gestärkt und ihre Arbeit transparenter gestaltet werden.

msp

Unsere Empfehlungen:

Der europäische Gesetzgebungsprozess entwickelt den Handel der EU hin zu einer nachhaltigen Entwicklung. Schritt für Schritt soll grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum gefördert werden. Dennoch werden deutsche Unternehmen schon ab 2023 erhöhten Sorgfaltspflichten unterliegen. Im Interesse des innereuropäischen Wettbewerbs wäre eine baldige europäische Regelung aus Sicht deutscher Unternehmen zu begrüßen. Wissen Sie, ob und wann Ihr Unternehmen tätig werden muss und welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben? Mehr dazu erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie.

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