Das ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) hat mit der ATLAS-Info 0338/22 auf die Überwachung von Einfuhren mit fluorierten Treibhausgasen im TARIC verwiesen, die seit 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen. In der ATLAS-Info 0336/22 werden Empfehlungen für eine effiziente und beschleunigte Einführung sowie Nutzung von ZELOS („Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen“) zusammengestellt. Des Weiteren wird die Schnittstelle zwischen ATLAS und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) um Fischereierzeugnisse ergänzt.
Überwachung von Treibhausgasen
Seit 1. Januar 2022 findet die neu strukturierte Einfuhrkontrollmaßnahme für fluorierte Treibhausgase (F-Gase) Anwendung. Das ITZBund verweist diesbezüglich darauf, dass bei der TARIC-Maßnahmeart 724 die bestehenden Bedingungen erweitert wurden und somit seit dem 1. Januar 2022 zusätzliche Angaben bei der Zollabfertigung erforderlich sind. Hierfür hat die EU-Kommission (Generaldirektion TAXUD) neue TARIC-Unterlagencodierungen für die Anmeldung von Erklärungen eingeführt und bereits bestehende Codierungen (Y926, Y950, Y951) textlich angepasst.
In der Zollanmeldung sind, abhängig von der Einfuhrware und den bei der Einfuhr geltenden Bedingungen, bis zu fünf Codierungen anzumelden. Die jeweiligen Codierungen mit den Erläuterungen sind einer tabellarischen Auflistung der ATLAS-Info 0338/22 zu entnehmen.
Einführung und Nutzung von ZELOS
Mit der ATLAS-Info 0336/22 wurde über den Beginn der Zertifizierung von Teilnehmersoftware hinsichtlich ZELOS („Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen“) berichtet.
Die Zollstellen können – nach erfolgreicher Implementierung von ZELOS bei den Teilnehmern – Unterlagen und/ oder Stellungnahmen zu einem Bezugsvorgang bei den Teilnehmern elektronisch anfordern. Hierfür müssen Teilnehmer die Voraussetzung für den Empfang von ZELOS-Nachrichten schaffen und dies in den ATLAS-Teilnehmerstammdaten hinterlegen.
Für einen möglichst effizienten und beschleunigten Prozess sollten die Teilnehmer die automatische Unterlagenübermittlung wählen. Teilnehmer müssen hierfür die Unterlagen elektronisch speichern und mit der Anmeldung im Wirtschaftssystem verknüpfen. Bei einer ZELOS-Anfrage können die Unterlagen dann automatisiert und ohne Zeitverzug zugesendet werden.
Die proaktive Übermittlung von Unterlagen steht zunächst nur zur Zertifizierung und im Probebetrieb zur Verfügung, jedoch nicht im Echtbetrieb.
Schnittstelle zwischen ATLAS und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Mit der ATLAS-Info 0342/22 wird über die Erweiterung bei der Schnittstelle zwischen ATLAS-Einfuhr und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) informiert. Diese wird zum 27. Juni 2022 dahingehend erweitert, dass künftig auch die BLE-Genehmigung für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen elektronisch übermittelt werden kann.
Eine Abschreibung hingegen ist nicht elektronisch vorgesehen. Bei der Zollanmeldung ist die neue nationale Unterlagencodierung 8GIV zusätzlich zu dem zugrundeliegenden Fangdokument anzugeben. Das ITZBund verweist auf die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS, die mit der nächsten Überarbeitung diesbezüglich angepasst wird.
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