31.05.2022

Verbrauchsteuer: Vergünstigungen für Streitkräfte der GSVP ab Juli

Verbrauchsteuer: Vergünstigungen für Streitkräfte der GSVP ab Juli

Im April 2021 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen von Bundesrat und Bundestag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, welches Schritt für Schritt umgesetzt wird. Zum 1. Juli 2022 treten die nächsten hieraus resultierenden Änderungen in Kraft. Für die Streitkräfte der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gelten dann die gleichen steuerrechtlichen Vergünstigungen wie für die Streitkräfte der NATO. Einige Änderungen betreffen zudem das Energiesteuergesetz und die Genussmittelsteuern.

Änderungen zum 1. Juli 2022

Ab dem 1. Juli können Umsätze oder Waren von der Mehrwertsteuer bzw. von den Verbrauchsteuern dann befreit werden, wenn diese für Streitkräfte von den Mitgliedstaaten der EU bestimmt sind, die unter dem Dach der GSVP der Union tätig werden. Hierdurch werden die Vergünstigungen für die Streitkräfte der GSVP mit denen der NATO in den Grundzügen wirkungsgleich gesetzt.

Zudem wurde im Bereich der Genussmittelsteuern und im Energiesteuergesetz ein Steuerentstehungstatbestand normiert. Dieser gilt für die Abgabe von durch Begünstigten unter Steueraussetzung empfangenen Waren an unberechtigte Dritte.

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Unsere Empfehlungen:

Das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wurde bereits im März 2021 beschlossen (siehe HZA-News vom 22. April 2021). Seitdem wurden viele Rechtsänderungen – wie z. B. die Harmonisierung der Struktur von Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke zum Januar 2022 – umgesetzt. Die nächste Rechtsänderung im Rahmen des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wird zum 13. Februar 2023 in Kraft treten. Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie und Ihr Unternehmen praxisnah rund um die Verbrauchsteuer fit:

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