10.05.2022

Freihandel: Abkommen zwischen den Emiraten und Indien in Kraft

Freihandel: Abkommen zwischen den Emiraten und Indien in Kraft

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hatten am 18. Februar 2022 mit ihrem zweitgrößten Handelspartner Indien ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) unterzeichnet, welches jetzt am 1. Mai 2022 in Kraft getreten ist. Ziel ist, den Marktzugang sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen auf beiden Seiten zu verbessern.

Umfassend heißt umfassend

Das Abkommen behandelt fast alle der vielen Themen, die im Rahmen eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens überhaupt behandelt werden können. Entsprechend sind nicht nur Regelungen zu tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen vereinbart worden, sondern auch Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum E-Commerce, zu geistigem Eigentum, Investitionsschutz, zu wirtschaftlicher Kooperation und insbesondere auch zur Streitbeilegung.

Bei ca. 80 Prozent all ihrer Waren werden Zölle gesenkt oder entfallen

Es sollen innerhalb der nächsten 10 Jahre die Zölle auf ca. 80 Prozent aller Waren gesenkt oder abgeschafft werden. Wie und wann die Zölle im Detail abgebaut werden sollen, finden Sie in dieser Liste zu handelsrelevanten Inhalten.

Neben dem Zollabbau wurden auch Regelungen zum Subventionsausgleich, zu Konsultationsmechanismen, Kooperationsmechanismen und technischen Standards vereinbart. Weitere sanitäre oder phytosanitäre Maßnahmen sind der Schutz der Gesundheit von Menschen, von Tieren und Pflanzen. Es wurden detaillierte Mechanismen für Audits, Zertifizierung und Einfuhrkontrollen eingerichtet, um für sie einen Gesundheitsschutz sicherzustellen.

Neue Ursprungsregelungen

Die VAE und Indien haben sich zudem über neue Ursprungsregeln für die Präferenzbewertung geeinigt, also welche Be- oder Verarbeitung in einem Land notwendig ist, um den Ursprung in einem der beiden Länder zu begründen. Dabei gelten Ausnahmen für bestimmte Metalle. Der Warenursprung wird durch ein neues Ursprungszeugnis nachgewiesen.

Wirkung seit Anfang Mai  

Das Freihandelsabkommen trat am 1. Mai 2022 in Kraft.

JM

Unsere Empfehlungen:

CEPA steht für „Comprehensive Economic Partnership Agreement“. Es handelt sich dabei um ein Freihandelsabkommen, also um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Staaten. In einem solchen Abkommen regeln die Länder insbesondere den Abbau verschiedener Handelshemmnisse. Typische Themen sind Zollsätze und -kontingente, Präferenz- und Ursprungsregeln sowie nichttarifäre Handelshemmnisse. Welche Möglichkeiten, aber auch zusätzliche Fallstricke sich aus diesem Abkommen ergeben, insbesondere bezüglicher besonderer Präferenzregelungen, erfahren Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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