26.04.2022

Sanktionen: EU sanktioniert Myanmar, Nordkorea und Russland weiter

Sanktionen: EU sanktioniert Myanmar, Nordkorea und Russland weiter

Am 21. April 2022 beschloss der Europäische Rat, die EU-Sanktionsdauer gegen Nordkorea und Myanmar/Burma zu verlängern, die Sanktionen gegen beide zu aktualisieren und sie zu erweitern. Zudem wurden neu zwei weitere Personen sanktioniert, die Russland im Ukraine-Krieg unterstützen und davon profitieren.

Tests von Interkontinentalraketen

In der Zeit zwischen dem 5. Januar und dem 24. März 2022 hat die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) mindestens zwölfmal interkontinentale ballistische Raketen getestet. In einer Erklärung vom 25. März 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter) für die EU die Starts der interkontinentalen ballistischen Raketen verurteilt. Diese stellen einen Verstoß gegen zahlreiche Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit auf internationaler und regionaler Ebene dar.

Der Rat der Europäischen Union hat daraufhin am 21. April 2022 den Beschluss (GASP) 2022/661 und die DVO (EU) 2022/659 angenommen/erlassen, um die Liste von sanktionierten natürlichen Personen und Einrichtungen in den Anhängen des Beschlusses (GASP) 2016/849 und der Verordnung (EU) 2017/1509 um acht Personen und vier Einrichtungen zu ergänzen. Es handelt sich um Parteifunktionäre und um hohe Amtsträger sowie Unternehmen, die Sanktionen umgangen haben oder die Strohfirmen sind, die bei der Finanzierung des Nuklearprogrammes helfen. Ein Unternehmen ist in Eritrea ansässig.

Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma

Bereits seit 2008 bestehen Sanktionen gegen Personen und Embargos für Rüstungsgüter. Zuletzt verurteilte der Europäische Rat am 22. Februar 2021 den Militärputsch in Myanmar/Birma auf das Schärfste und verschärfte die bestehenden Sanktionen. Die Dauer dieser Sanktionen wurden nun wegen der anhaltend ernsten Lage einschließlich der Handlungen, welche die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben sowie wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bis zum 30. April 2023 verlängert (vgl. Beschluss GASP 2022/669 & DVO 2022/662. Die Frist der verhängten Sanktionen wäre sonst am 30. April 2022 ausgelaufen. In diesem Zuge wurden auch die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in den Anhängen des Beschlusses 2013/184/GASP und der DVO (EU) Nr. 401/2013 von neun Personen geändert. Es handelt sich um Mitglieder der Streitkräfte (Tatmadaw) von Myanmar und der Unionsregierung.

Sanktionen gegen weitere Akteure, die von den Kriegsverbrechen gegen die Ukraine profitieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/660 und der Durchführungsverordnung(DVO) (EU) 2022/658 des Rates vom 21. April 2022 werden zwei weitere Personen wegen Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, mit Sanktionen belegt. Der russische Staatsbürger Yevgeniy Prigozhin und der Ukrainer Serhiy Kurchenko. Prigozhin ist ein enger Verbündeter von Präsident Putin und inoffizieller Leiter der Wagnergruppe, einer bekannten Söldnergruppe. Kurchenko ist Geschäftsmann und übernahm mithilfe der prorussischen Separatisten verschiedene Industrien im Donezbecken und half russischen Unternehmen bei der Umgehung von westlichen Sanktionen. Beide profitieren von den Kriegshandlungen.

Wirkung ab sofort

Alle Änderungen traten einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, also am 22. April 2022, in Kraft.

Gasp 2022/661 (DVO 2022/659) – Nordkorea acht Personen und vier Einrichtungen in Anahgn II & III von Beschluss (GASP) 2016/849 (Verordnung (EU) 2017/1509)

    • Aktionen der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“), die die globalen Regelungen über Nichtverbreitung und Abrüstung unterlaufen.
    • Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2397 (2017)
    • Am 24. März 2022 hat die DVRK eine interkontinentale ballistische Rakete gestartet. Sie hat zudem in der Zeit zwischen dem 5. Januar und dem 24. März 2022 mindestens zwölfmal Raketen gestartet.
    • Am 25. März 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik dies verurteilt
  • Gasp 2022/669 (DVO 2022/662) – Myanmar/Birma Beschlusses (GASP) 2013/184 (VO (EU) Nr. 401/2013
      • anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma, einschließlich Handlungen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben, sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen
      • restriktiven Maßnahmen sollen bis zum 30. April 2023 verlängert werden. (Sonst 30. April)
      • Aktualisierung von 9 Einträgen für hohe Militärs und Minister
  • Gasp 2022/660 (DVO 2022/658) 21. April 2022 – 2 Personen Sanktionsliste im Anhang von Beschluss 2014/145/Gasp
      • Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
      • aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und aufgrund dessen, dass sie von russischen Entscheidungsträgern profitieren, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind
      • Ein ukrainischer Geschäftsmann aus dem Kohleabbau und ein russischer Geschäftsmann (inoffizieller Leiter der Wagnergruppe, einer bekannten Söldnertruppe) mit engen Kontakten zu Putin

    JM

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