29.03.2022

Menschenrechte: Case Study Collection für den UN Global Compact

Menschenrechte: Case Study Collection für den UN Global Compact

Das deutsche Netzwerk zum UN Global Compact (DGCN) hat eine Sammlung von Praxisbeispielen veröffentlicht, wie deutsche Unternehmen den UN Global Compact umsetzen.

In den sogenannten Case Studies präsentieren Ihnen einige Teilnehmer-Unternehmen des DGCN, wie sie in ihren Unternehmen verantwortungsvolleres und nachhaltiges Handeln umgesetzt haben. Es werden Ihnen hier konkrete Strategien und Maßnahmen aufgezeigt, wie auch andere deutsche Unternehmen die Ziele des UN Global Compact umsetzen können.

Was ist der UN Global Compact?

Der United Nations Global Compact (UNGC) ist eine Initiative der Vereinten Nationen, welche die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte verfolgt. Dem haben sich bereits 19.000 Unternehmen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft in mehr als 170 Ländern angeschlossen. Der UNGC versteht sich als offenes Forum, welches Veränderungsprozesse und Ideen zum Erreichen dieses Ziels anstoßen und teilen will. Was aus Sicht der Initiative notwendig ist, um die zehn Ziele des UNGC zu erreichen, konkretisiert sich in den 17 sogenannten Sustainable Development Goals.

Unternehmerische Praxisbeispiele von ersten Branchengrößen   

Die Praxisbeispiele kommen von Branchengrößen aus den verschiedensten Bereichen. So ist der Handel mit Aldi ebenso vertreten wie die Industrie mit BMW und BASF. Auch Logistikkonzerne wie DHL und Versicherungskonzerne wie die Allianz sind dabei. Die Praxisbeispiele zeigen Ihnen anhand konkreter Maßnahmen, wie in verschiedenen Bereichen unternehmerische Verantwortung wahrgenommen werden kann.

Doch einige Branchen fehlen auch noch. So fehlen etwa im Bereich Gesundheitswesen und Telekommunikation noch unternehmerische Praxisbeispiele. Doch vielleicht nimmt Ihr Unternehmen bald diesen Platz ein.

JM

Unsere Empfehlungen:

Abgesehen von freiwilligen Verpflichtungen ist das Thema „Menschenrechte“ für deutsche und europäische Unternehmen auch aus rechtlicher Perspektive besonders wichtig. Der Grund dafür ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Hinzu kommt die für 2023 geplante Richtlinie zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz, welches auch kleinere Unternehmen erfassen wird. Jedes Unternehmen muss sich daher damit beschäftigen, inwieweit Menschenrechte durch die eigenen Lieferketten betroffen sind und was zu tun ist, um einen besseren Schutz zu gewährleisten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Einen praxisnahen Überblick über das notwendige Risikomanagement, Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sowie die Dokumentations- und Berichtspflichten bekommen Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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