10.03.2022

Menschenrechte: Nachhaltigkeit wird Pflicht in globalen Lieferketten

Menschenrechte: Nachhaltigkeit wird Pflicht in globalen Lieferketten

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Dieser soll ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in sämtlichen globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten fördern. Unternehmen werden künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechtewie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern sowie auf die Umweltzu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern.

Einführung von Sorgfaltspflichten

Die neuen Vorschriften sollen für Unternehmen zu mehr Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen führen und zu mehr Transparenz bei Verbrauchern und Anlegern beitragen. Zudem werden die neuen EU-Rechtsvorschriften den ökologischen Wandel vorantreiben und die Menschenrechte weltweit schützen. Hierfür haben einige Mitgliedstaaten bereits freiwillige Maßnahmen ergriffen und Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt. Die Kommission ist jedoch davon überzeugt, dass es weitreichendere Verbesserungen benötigt, die mit diesen freiwilligen Initiativen nur schwer zu erreichen sind. Darum hat die EU einen Vorschlag für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Betroffene Unternehmen und Sektoren

Die neuen Sorgfaltspflichten sollen für folgende Unternehmen und Sektoren gelten:

  • EU-Unternehmen
    • Gruppe 1: alle EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR weltweit)
    • Gruppe 2: andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in bestimmten ressourcenintensiven Branchen tätig sind und die nicht beide Schwellenwerte der Gruppe 1 erfüllen, aber mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR weltweit haben. Für diese Unternehmen gelten die Vorschriften zwei Jahre später als für Gruppe 1.
  • in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten, die einen Umsatz in Höhe von Gruppe 1 und Gruppe 2 innerhalb der EU erwirtschaften.

KMUs sind hierbei nicht direkt betroffen, jedoch gilt der Vorschlag auch für Tochtergesellschaften der betroffenen Unternehmen und deren Wertschöpfungsketten.

Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Unternehmen müssen die Sorgfaltspflicht zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen, tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln, potenzielle Auswirkungen verhindern oder abschwächen. Für den Fall, dass bereits tatsächliche Auswirkungen festgestellt wurden, müssen Unternehmen diese abstellen oder auf ein Minimum reduzieren. Zudem sind Unternehmen angehalten, ein Beschwerdeverfahren einzurichten und die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu kontrollieren und öffentlich über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht zu kommunizieren.

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Unsere Empfehlungen:

Das Thema Nachhaltigkeit ist bei europäischen Unternehmen bereits fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie und Europa in der weltweiten Nachhaltigkeitsbilanz führend. Die Unternehmen sind fest entschlossen, die Menschenrechte zu achten und die schädlichen Folgen ihrer Tätigkeit für den Planeten zu verringern. Trotz der bisherigen Freiwilligkeit sind bislang nur langsame Fortschritte bei der Integration des Nachhaltigkeitsprinzips und der Sorgfaltspflicht in den Bereichen von Menschenrechten und Umweltschutz erzielt worden. Das Europäische Parlament hat darum die Kommission im März 2021 aufgefordert, einen Legislativvorschlag zur verbindlichen Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette vorzulegen. Erfahren Sie alles über aktuelle Änderungen und unternehmerische Pflichten bei der Wahrung von Sorgfaltsthemen von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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