Import: Wiederaufnahme des Muschelhandels zwischen den USA & der EU
Nach zehnjähriger Pause können ab März 2022 wieder Muscheln für den menschlichen Verzehr zwischen den USA und der EU gehandelt werden. Dies beschränkt sich jedoch zunächst auf Tiere und tierische Erzeugnisse aus den US-Bundesstaaten Massachusetts und Washington sowie den EU-Staaten Spanien und Niederlande.
Der Handel mit Weichtieren wird wieder aufgenommen
Nach einem rund eine Dekade anhaltendem Einfuhrverbot für Muscheln aus und in die USA wird der Handel mit verzehrbaren Muscheln wieder aufgenommen. Ab dem 28. Februar können Muscheln – Miesmuscheln, Venusmuscheln, Austern und Jakobsmuscheln – aus den EU-Staaten Spanien und den Niederlanden wieder in die USA und Muscheln aus den US-Bundesstaaten Massachusetts und Washington in die EU eingeführt werden.
EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis begrüßte die Einigung und führt sie auf die harte Arbeit seit dem Gipfeltreffen EU-USA im Juni 2021 zurück. Vorausgegangen waren Verhandlungen und Diskussionen zwischen der EU-Kommission und der US-Lebens- und Arzneimittelbehörde (Food und Drug Administration - FDA).
Strenge Einfuhrkriterien
Entscheidend für die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU sind die allgemeinen Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen in der Verordnung (EU) 2017/625. Durch die Kontrollen soll die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zum Schutz vor Risiken, denen Mensch und Tiere ausgesetzt sind, sichergestellt werden. Gemäß Art. 129 der VO 2017/625 hat die Kommission die Befugnis anzuerkennen, dass die in den Drittländern angewandten Maßnahmen den EU-Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit gleichwertig sind. Hierzu müssen die Drittländer der Kommission objektive Nachweise erbringen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1641 hat die Kommission bestätigt, dass die Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit von Muscheln in Massachusetts und Washington gleichwertig zu den Anforderungen der EU sind. Damit machte sie den Weg dafür frei, dass der Handel wieder aufgenommen werden kann.
Einfuhr aus den USA
Zugleich enthält die DVO 2020/1641 eine amtliche Musterbescheinigung für die Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmte lebende, gekühlte, tiefgefrorene oder verarbeitete Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken aus den USA. Diese wurde nach Verhandlungen zwischen der Kommission und der FDA noch einmal verändert, sodass nun auch das Datum des Abtransports der Sendungen und Informationen darüber, ob die Muscheln für den Endverbraucher zertifiziert sind, in der Musterbescheinigung angegeben werden muss. Außerdem muss bei für den Verzehr bestimmten lebenden Muscheln, deren Art in der DVO (EU) 2018/1882 gelistet ist, eine amtliche Bescheinigung mit den entsprechenden Tiergesundheitsbescheinigungen beigelegt werden.
JM
Unsere Empfehlungen:
Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Einfuhrbestimmungen. Dies liegt am in der EU herrschenden Vorsorgeprinzip, dass dem Schutz der Gesundheit dient. Wenn die Lebensmittel jedoch tierischen Ursprungs sind, kommen nochmal viele weitere Vorschriften hinzu. Denn von ihnen geht eine besondere Gefahr für die Tiergesundheit und Wirtschaft insbesondere durch Seuchen aus. Mehr zum Thema Lebensmitteleinfuhren erfahren Sie von den Experten in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: