15 Asien-Pazifik Staaten schlossen am 15. November 2020 die Freihandelsvereinbarung Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP). Am 1. Januar 2022 trat sie teilweise in Kraft.
Welche 15-Asien-Pazifik-Staaten gehören zur neuen größten Freihandelszone der Welt?
Mit der Ratifizierung des Abkommen durch Neuseeland und Australien am 2. November 2021 war der Weg frei für die größte Freihandelszone der Welt. Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die beiden Pazifikstaaten haben nun sechs von zehn ASEAN-Staaten und drei weitere Vertragsstaaten das RCEP bestätigt. Damit sind die Bedingung für das Inkrafttreten des Freihandelsabkommen gemäß Art. 20.6 erfüllt. Am 1. Januar 2022 konnte es losgehen mit dem Freihandel.
Vertragsstaaten sind Australien, China, Japan, Neuseeland und Südkorea sowie die Staaten des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN). ASEAN ist eine internationale Organisation südostasiatischer Staaten mit Sitz in Jakarta. Aus ihr sind auch das ASEAN-Regionalforum (ARF) für Sicherheitsangelegenheiten, die ASEAN-Freihandelszone (AFTA) und die ASEAN Investment Area (AIA) zur Steigerung gegenseitiger Direktinvestitionen hervorgegangen. Zu ASEAN gehören Brunei (amtl. Brunei-Darussalam), Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Die ASEAN-Staaten haben gemeinsam 600 Millionen Einwohner und sind flächenmäßig etwa so groß wie die EU.
Für Indonesien, Malaysia, Myanmar, die Philippinen und Südkorea wird der Freihandelsvertrag erst 60 Tage nach der eigenen Ratifizierung in Kraft treten.
Indien, welches sich auf eigenem Wunsch im November 2019 aus den Verhandlungen zurückzog, hat weiterhin die Möglichkeit einen beschleunigten Beitritt zu beantragen und doch noch Teil der Freihandelszone zu werden.
Zollabbau und Ursprungsregelungen
Der Vertrag sieht verschiedene Handelserleichterungen vor. Die Wichtigsten sind der stufenweise Abbau von Zöllen sowie einheitliche Ursprungs- bzw. Präferenzregeln.
Untereinander soll die Einfuhr von Ursprungswaren aus den einzelnen Vertragsstaaten möglichst zollfrei möglich sein. Nach den neuen Ursprungsregelungen in Art. 3 liegt eine ausreichende Be- oder Verarbeitung von ausländischen Vormaterialien grundsätzlich vor, wenn ein zu berechnender inländischer Fertigungsanteil von mindestens 40 Prozent oder ein Wechsel der Tarifposition auf 2-, 4- oder 6-stelliger Ebene des HS-Codes bei der Einreihung der Fertigware in das Zolltarifschema vorliegt.
China, Japan und Südkorea werden erwartungsgemäß am meisten vom RCEP profitieren, da diese Staaten nun zum ersten Mal über ein gemeinsames Freihandelsabkommen verfügen.
Im Bereich der Zollabfertigung gibt es Regelungen zur raschen Zollabfertigung von verderblichen Waren und Expressgütern, zu verbindlichen Zollauskünften zur Tarifierung und zu nachträglichen Zollprüfungen in den Unternehmen statt an der Grenze.
JM
Unsere Empfehlungen:
Eine Freihandelszone besteht aus mehreren Staaten, die sich in Form eines völkerrechtlichen Vertrages zusammengeschlossen haben. Inhalt des Vertrages sind meist der Abbau von Handelshemmnissen, Zöllen und Mengenbeschränkungen. Zudem werden oft technische Regeln zur Vereinheitlichung von Präferenzregeln und Zollverfahren vereinbart. Mehr erfahren Sie von den Experten in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: