Zoll und Außenwirtschaft: Jahresausblick – das erwartet Sie 2022
Auch im Jahr 2022 wird es wieder viele Änderungen bzw. Neuerungen zu den Themen Zoll, Exportkontrolle und Steuerrecht geben. Damit Sie sich im neuen Jahr nicht im Zolldschungel verlieren, haben wir Ihnen hier einen kurzen Überblick zusammengestellt:
Großbritannien und das „Border Operating Model" (BOM) seit 1. Januar 2022
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (GBR) nicht mehr Teil der EU-Zollunion und stellt seitdem den Warenverkehr zwischen GBR und EU sowie Wirtschaftsbeteiligte vor große Herausforderungen. Für entsprechende Im- und Exporte gelten nunmehr die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten.
Unter dem neuen britischen „Border Operating Model“ (BOM) sind für nach dem 1. Januar 2022 Änderungen bei Einfuhren nach GBR geplant. So werden Zollanmeldungen notwendig, Zollkontrollen eingeführt und im Laufe des neuen Jahres auch summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) verpflichtend. Zudem sind Spediteure, die Waren aus der EU nach GBR bewegen, seit dem Jahreswechsel dazu verpflichtet, die britische IT-Plattform „Goods Vehicle Movement Service“ zu nutzen.
Neue Zolltarifnummern
Es wieder so weit. In bekannter Manier aktualisiert die Weltzollorganisation (WZO) im 5-jährigen Turnus zum Jahreswechsel das Harmonisierte System (HS). Die HS-Neufassung gilt seit dem 1. Januar 2022 und stellt weltweit die Grundlage für die Tarifierung von Waren. Die Aktualisierung berücksichtigt nicht nur wirtschaftliche und technische Entwicklungen, sondern vielmehr auch neue Produktströme sowie Umwelt- und Sozialfragen, den Kampf gegen Terrorismus, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Sicherheit.
Intrastat-Meldepflichten seit 1. Januar 2022
Aus den neuen europäischen Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik ergeben sich ebenfalls Neuerungen seit 2022. Ab Januar 2022 ist in der Intrahandelsstatistik (Intrastat) bei Versendung innerhalb der EU das Ursprungsland der exportieren Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) des Handelspartners anzugeben. Bisher waren dies für den Versender freiwillige Angaben.
Neue Luftverkehrsteuersätze für das Jahr 2022
Die Steuersätze für das Jahr 2022 wurden nach § 11 Abs. 2 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) mit der Verordnung zur Absenkung der Steuersätze geändert. Die Veröffentlichung erfolgte am 7. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 82 S. 5067). Sie trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. In der Verordnung ist die Absenkung der in § 11 Abs. 1 LuftVStG festgelegten gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze für das Jahr 2022 geregelt.
Neues Importverfahren für Bio-Erzeugnisse ab 1. Januar 2022 - Übergang der Bio-Importkontrolle vom Zoll auf die Länder
Ab 1. Januar 2022 gilt die neue Bio-Verordnung (EU) 2018/848. Daneben tritt ergänzend weiteres EU-Recht in Kraft. Die Bio-Importkontrolle geht damit vom Zoll auf die Bio-Fachbehörden der Länder über. Bio-Sendungen und entsprechende Begleitdokumente müssen vor der Zollabfertigung von den Länderbehörden geprüft und behandelt werden. Der Zoll bearbeitet künftig keine Bio-Kontrollbescheinigungen (COI) mehr. Für die Zollabfertigung bedeutet dies, dass eine Bio-Kontrollbescheinigung, die die Überlassung der angemeldeten Sendung zum zollrechtlich freien Verkehr zulässt, vorgelegt werden muss. Die Vorlage der Bio-Kontrollbescheinigung beim Zoll erfolgt über das IT-System TRACES NT.
Ohne die von den Bio-Fachbehörden validierte Bio-Kontrollbescheinigung kann eine Zollanmeldung für Bio-Erzeugnisse vom Zoll nicht angenommen werden.
Digitalisierung weiterer Zollverfahren im ATLAS-Verfahren
Wie jedes Jahr werden auch 2022 viele Änderungen und Updates den Workflow mit dem ATLAS-Verfahren prägen. Zum 15.01.2022 wird das ATLAS Release 10.0 in den Echtbetrieb gehen.
Mit ihm wird ab dem 17. Januar 2022 die neue Zollanwendung ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) eingeführt. Dadurch soll eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von Kleinsendungen bis zu 150 Euro ermöglicht werden. Das bringt im Release 10.0 in ASTLAS-IMPOST auch einen verringerten Datenkranz mit sich. Informationen zu ATLAS-IMPOST finden sich im Kapitel 8 des aktuellen Merkblatts für Teilnehmer 10.0/3.0.
Für ATLAS-Einfuhr endet spätestens im vierten Quartal 2022 hingegen für ATLAS 9.1 die weiche Migration. Bis dahin dürfen Nachrichten weiterhin im Format ATLAS 9.0 ausgetauscht werden.
In ATLAS-Ausfuhr stehen mit dem AES-Release 3.0 gravierende Änderungen bei den Zollanmeldungen an – sowohl auf technischer als auch auf fachlicher Seite. Das Ende der weichen Migration ist indes für den 16. Juli 2023 angedacht.
Die Digitalisierung lässt grüßen. Durch ATLAS-Zelos sollte die elektronische Kommunikation und der Austausch von Unterlagen, Anfragen und Stellungnahmen zwischen Zoll und Zollbeteiligten automatisiert ermöglicht werden. In ATLAS-Einfuhr wird dies 2022 zwar bereits eingerichtet, doch werden Anmeldungen ATLAS-Ausfuhr und das Versandverfahren NCTS weiterhin noch nicht über Zelos dargestellt werden können. Das Inkrafttreten wird gesondert bekanntgegeben.
Anwendung der neuen EU-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Dual-Use-VO regelt auf europäischer Ebene die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Mit der neuen EU-Dual-Use-VO sind mittlerweile neben klassischen Gütern auch digitale Tools zur staatlichen Massenüberwachung oder mit Nutzbarkeit für Menschenrechtsverletzung einbezogen.
Am 11. Juni 2021 wurde nach langen Verhandlungen die neue EU-Dual-Use-VO im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Für Unternehmen stellt sich hierbei auch in 2022 weiter die große Herausforderung, das interne Kontrollprogramm an die neuen Genehmigungskriterien anzupassen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das neue Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit steht dem baldigen Inkrafttreten im Januar 2023 nichts mehr im Wege.
Das Gesetz soll dafür sorgen, in Lieferketten deutscher Unternehmen bestehende Verletzungen von Menschenrechten (Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Schutz vor Ausbeutung u.a.) und Umweltpflichten zu beenden und menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie von Anfang an zu minimieren. Hierzu sieht es eine Reihe von Sorgfaltspflichten vor, die die Unternehmen bei der Auswahl und Überwachung ihrer Subunternehmen und Zulieferer zu beachten haben.
Von dem Gesetz sind derzeit alle Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform betroffen, die ihren Hauptsitz, ihre Hauptniederlassung oder ihren Verwaltungssitz im Inland haben und die über 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Ab 1. Januar 2024 ist das Gesetz dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verbindlich.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bringt viele neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Strukturell müssen verschiedene Stellen und Zuständigkeiten eingerichtet werden. Zudem muss das Personal geschult und eingewiesen werden. Gegebenenfalls ist sogar neues Personal notwendig. Das Jahr 2022 sollte somit zur Vorbereitung genutzt werden, schnell das notwendige Know-how aufzubauen und die strukturellen Veränderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Das EU-Sorgfaltspflichtengesetz
Auch auf EU-Ebene sind Regelungen zur Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht in der Lieferkette angedacht. Das EU-Sorgfaltspflichtengesetz soll ebenso wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Schutzrechte entlang der Lieferkette gewähren und Menschenrechtsstandards etablieren.
Für den 8. Dezember 2021 war der Entwurf der EU-Richtlinie erwartet worden. Nachdem der unabhängige Ausschuss für Regulierungskontrolle der EU die Folgenabschätzung der EU-Kommission erneut als unzureichend bewertet hat, wurde die Veröffentlichung des Entwurfs nun auf März 2022 verschoben.
Chinesisches Exportkontrollgesetz
Mit dem neuen Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China stehen für Unternehmen seit dessen Inkrafttreten Ende 2020 viele Fragen im zollrechtlichen Raum – und das weltweit. Aufgrund des extraterritorialen Anspruchs des chinesischen Exportkontrollgesetzes sind auch deutsche Unternehmen potenziell durch dessen Geltungsanspruch betroffen. Bisher sind die Instrumente des Gesetzes noch von vielen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt und auch Durchführungsvorschriften für die chinesischen Behörden fehlen – noch. Das neue Jahr 2022 wird infolgedessen weiter aufzeigen, inwiefern die VR China das Gesetz im internationalen Handelsverkehr anwenden wird.
Aber auch abseits dessen erwarten Wirtschaftsbeteiligte im Warenverkehr mit China Neuerungen. So sind zum 1. Januar 2022 neue Bestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln nach China in Kraft getreten. Hersteller von Lebensmitteln, die ihre Ware nach China verkaufen, müssen dann beim chinesischen Zoll registriert sein.
HZA
Unsere Empfehlungen 2022:
Wie gut können Sie alle für Ihre Zollpraxis relevanten Änderungen und Neuerungen 2022 für sich einschätzen? Welche der vielen Herausforderungen werden Sie direkt betreffen? Mit dem Update unseres Experten behalten Sie einen kühlen Kopf, damit auch Ihr Unternehmen zolltechnisch gut vorbereitet ins neue Jahr gehen kann. Nicht nur mehr Überblick, sondern einen 360 Grad-Rundumblick bietet Ihnen unser neues Webinar: Update Zoll- und Außenwirtschaftswissen 2022.
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Bleiben Sie gesund. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2022!