16.12.2021

ATLAS: Anpassungen bei ATLAS-Ausfuhr und ATLAS-Übergreifend

ATLAS: Anpassungen bei ATLAS-Ausfuhr und ATLAS-Übergreifend

Das ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) informierte über einige Anpassungen im IT-Verfahren: ATLAS-Übergreifend und bei der ATLAS-Ausfuhr. Mit der ATLAS-Info 0284/21 werden bei der Schnittstelle BLE-ATLAS Änderungen, die seit 10. Dezember 2021 in Kraft getreten sind, beschrieben. Bei dem seit Juni 2021 in Betrieb genommenen IT-Verfahren der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden relevante Datensätze künftig täglich übermittelt.

Schnittstelle zwischen ATLAS-Ausfuhr und der IT-Schnittstelle BLE-ATLAS

Mit der Inbetriebnahme der Schnittstelle zwischen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und dem IT-System ATLAS-Ausfuhr können seit dem 10. Dezember 2021 relevante Ausgangsdaten täglich elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft sämtliche deutsche Ausfuhrvorgänge mit deutschen Ausfuhrlizenzen, jedoch nur die Positionen mit ausschließlich ausfuhrlizenzrelevanten Unterlagen. Die bereits seit dem 1. September 2021 vorhandenen und relevanten Datensätze werden zudem rückwirkend nachgemeldet.

Übermittlung der Daten

Durch die elektronische Übermittlung der Daten ist die Vorlage des Ausgangsvermerks bei der BLE durch den Lizenzinhaber nicht zusätzlich erforderlich. Jedoch müssen die lizenzpflichtigen Erzeugnisse in der Anmeldung zur Ausfuhr (E_EXP_DAT) auf der Positionsebene als Unterlage codiert angegeben werden:

  • X001+MB - Ausfuhrlizenz AGREX
  • E014 - Ausfuhrlizenz für Milcherzeugnisse

Zudem müssen Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 im Datenfeld „Unterlage/ Referenz“ die Lizenznummer (Format an..18) erfassen, im Datenfeld „Unterlage/ Zusatz“ die Seriennummer und im Datenfeld „Unterlage/Name der erteilenden Behörde“ folgende Angaben machen:

  • Kürzel „DE“ für den Mitgliedstaat, in dem die Lizenz ausgestellt wurde (Codeliste C0010)
  • Ausstellende Stelle (ggf. Kurzbezeichnung)

Bei Teilnehmern im Nachrichtenformat AES 2.4 muss zudem noch die Seriennummer angegeben werden. Die Verfahrensanweisung ATLAS wird diesbezüglich zur nächsten Überarbeitung angepasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass anders als im Einfuhrbereich, keine Online-Abschreibung der Lizenz erfolgt. Die Ausfuhrlizenzen der BLE, die der zollrechtlichen Abschreibung bedürfen, sind weiterhin papiermäßig bei den Zollstellen vorzulegen und abzuschreiben.

ATLAS-Übergreifend

Mit der ATLAS-Info 0246/21 wird über das EDI-Implementierungshandbuch (EDI-IHB) informiert, wodurch es aufgrund der Inbetriebnahme von ATLAS 10.0 (voraussichtlich am 15. Januar 2022) keine weitere Fortführung des EDI-IHB für das ATLAS Release 9.1 geben wird. Jedoch sind die Nachrichtenbeschreibungen im EDI-IHB 9.1 mit denen des EDI-IHB 10.0, abgesehen von der neuen Software ATLAS-IMPOST, vollkommen identisch. Die Codelisten zum Stand ATLAS 10.0 sind im EDI-IHB 10.0.5 enthalten und können auf der Website des Zolls eingesehen werden. Des Weiteren werden mit der ATLAS-Info 0244/21 zum 1. Januar 2022 im Rahmen der Neufassungen des AHStatG und der AHStatDV Änderungen bei den Statistikstatus in Kraft treten. Der Statistikstatus 03 entfällt zum Jahresende und Statistikstatus 01 sowie 04 werden textlich angepasst.

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