Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2083 vom 26. November 2021 hat die Kommission die im Juni 2018 eingesetzten zusätzlichen Zölle gegen die USA ab 2022 bis Ende 2023 ausgesetzt.
Im Jahr 2018 führten die Vereinigten Staaten, vorangetrieben insbesondere vom damaligen Präsidenten Donald Trump, zusätzliche Zölle für Stahl und Aluminium aus der Europäischen Union aus. Dies sollte die heimische Wirtschaft vor Dumpingprodukten aus der Europäischen Union schützen.
Eskalationsstufen
Daraufhin nahm die Kommission am 20. Juni 2018 die Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2018/886 an, die Gegenzölle in zwei Stufen vorsah. In einer ersten Stufe wurden ab dem 21. Juni 2018 zusätzliche Wertzölle von 10% bzw. 25% auf Einfuhren bestimmter Waren (Anhang I) mit Ursprung USA eingerichtet.
In einer zweiten Stufe sollten ab dem 1. Juni 2021 zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10% bis zu 50% für alle Waren in Anhang II der Verordnung eingerichtet werden. Sie sollten jedoch schon früher in Kraft treten, falls das WTO-Streitbeilegungsgremium zu der Entscheidung kommt, dass die Schutzmaßnahmen der Vereinigten Staaten nicht mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar sind.
Beide Stufen sollten nur so lange gelten, bis die Vereinigten Staaten die Anwendung ihrer Schutzmaßnahmen gegenüber Waren aus der Union einstellt.
Dabei herrschte ein Streit darüber, wie die gegenseitigen Maßnahmen handels- bzw. völkerrechtlich einzuordnen sind. Während die USA seine Maßnahmen als Sicherungsmaßnahmen bezeichnete, stufte die Europäische Kommission sie als Schutzmaßnahmen ein. Die Unterscheidung ist relevant, da sie unterschiedlichen WTO-Regeln unterliegen und deshalb verschiedene Voraussetzungen und Schranken haben.
Feuerzeuge und Anzünder, Beschläge aus Kunststoffen und Spielkarten
Es kam jedoch in der Folge nicht zu einer Entspannung im Handelsstreit. Insbesondere führten die USA am 24. Januar 2020 unbefristete Schutzmaßnahmen in Form der Erhöhung von Zöllen auf bestimmte Waren. Betroffen waren derivative Aluminiumerzeugnisse und bestimmte derivative Stahlerzeugnisse. Die Zölle traten am 8. Februar 2020 in Kraft. Die Kommission erließ als Reaktion am 7. April 2020 die DVO (EU) 2020/502, in der sie Zugeständnisse gegenüber den USA in zwei Schritten aufhob, was faktisch zu zusätzlichen Wertzöllen führte.
Zum 8. Mai 2021 wurden zusätzliche Wertzölle für Waren mit KN-Code 9613 80 00 (Feuerzeuge und Anzünder, ausgenommen Taschenfeuerzeuge für Gas) in Höhe von 20 % und für Waren mit dem KN-Code 3926 30 00 (Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen aus Kunststoffen) in Höhe von 7 % eingerichtet. Ab dem 8. Februar 2023 sollten dann Waren mit dem KN-Code 9504 40 00 (Spielkarten) mit einem zusätzlichen Wertzoll von 4,4 % belegt werden.
Erste Verständigung
Am 17. Mai 2021 veröffentlichten die EU und die USA eine gemeinsame Erklärung im Zeichen der Entspannung. Die Kommission setzte daraufhin die für den 1. Juni 2021 geplante zweite Stufe der DVO 2018/886 bis zum 30. November 2021 aus.
Neue Wege der Entspannung
Am 31. Oktober 2021 kündigten die Vereinigten Staaten an, zum 1. Januar 2022 die bestehenden Zollsätze von 25 % auf Stahlerzeugnisse und von 10% auf Aluminiumerzeugnisse durch ein Zollkontingent zu ersetzen. Das Kontingent soll auf den bisherigen Einfuhrmengen der betreffenden Erzeugnisse mit Ursprung in der Union beruhen. Zudem wollen die Vereinigten Staaten die Anwendung der für das US-Steuerjahr 2021 gewährten und in Anspruch genommenen Ausnahmen für aus der EU eingeführte Stahlerzeugnisse um einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren verlängern, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss, d. h. bis zum 31. Dezember 2023.
Die Kommission reagiert darauf mit der DVO (EU) 2021/2083 vom 26. November 2021. Mit ihr werden alle zusätzlichen Zölle der DVOs 2018/886 und 2020/502, ob schon bestehend oder geplant, zum 1. Januar 2022 und bis zum 31. Dezember 2023 ausgesetzt.
JM
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