09.11.2021

ATLAS-Ausfuhr: Neuer Zeitpunkt für Ausgangsbestätigung in ATLAS

ATLAS-Ausfuhr: Neuer Zeitpunkt für Ausgangsbestätigung in ATLAS

Anhand einer ATLAS-Meldung informiert der ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) darüber, dass sich seit dem Wartungsfenster am 6. November 2021 Änderungen ergeben haben. Die Ausgangsbestätigung bei ausländischen Ausfuhrvorgängen im internen Versandverfahren wird in der ATLAS-Ausfuhr später erteilt als zuvor.

Seit dem 6. November 2021 wird die Ausgangsbestätigung bei ausländischen Ausfuhrvorgängen im internen Versandverfahren (T2 oder T2F) nicht mehr unmittelbar nach Überführung der Waren in das Versandverfahren erteilt. Stattdessen wird sie nun erst erteilt, wenn das Versandverfahren erledigt ist.

Eine Ausnahme gilt bei externen Versandverfahren

Dies gilt nicht für das externe Versandverfahren, bei dem weiterhin unmittelbar nach Überführung in das Versandverfahren die Ausgangsbestätigung erteilt wird.

Hintergrund der neuen Verfahrensweise

Die neue Verfahrensweise geht auf die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 (UZK-IA) zurück, welche Einzelheiten zur Umsetzung des Unionszollkodex (UZK) enthält.

Unternehmen sind verantwortlich, sie brauchen jederzeit Gesamtüberblick über ihre Verfahren

Eine ATLAS-Ausfuhr ist die deutsche Umsetzung des europaweit vorgeschriebenen automatischen elektronischen Ausfuhrverfahrens (AES). Exportorientierte Unternehmen haben sich dafür mittlerweile eigene Softwarelösungen zugelegt, nutzen die IAA-Plus oder haben Zolldienstleister eingeschaltet. Wenige Unternehmen haben jedoch den Gesamtüberblick über das Verfahren, obwohl sie dafür verantwortlich sind. Große Probleme bereitet exportorientierten Unternehmen oft immer noch die ordnungsgemäße Erledigung ihrer Verfahren, zahlreiche ihrer Ausfuhrvorgänge bleiben weiterhin offen.

JM

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