Das ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) hat am 22. Oktober 2021 über die Beendigung der Unterlagencodierung 9DET bei den CVA-Bewilligungen informiert. Die veraltete Codierung wurde gemäß UZK bereits durch die neue Codierung C504 ersetzt und ist künftig zu verwenden.
Unterlagencodierung C504
Nach erfolgter Umstellung aller CVA-Bewilligungen (CVA - Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind (Anhang A Spalte 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)) gemäß UZK hatten sich seitens des ITZBund folgende Neuerungen ergeben:
Mit der Einführung der neuen Unterlagencodierung C504 wurde die veraltete Codierung 9DET bei den CVA-Bewilligungen bereits ersetzt. Die Codierung 9DET kann lediglich noch bis zum 31. Dezember 2021 verwendet wenden.
Das ITZBund verweist darauf, dass entsprechende CVA-Bewilligungsauflagen bis zu diesem Zeitpunkt aktualisiert werden sollten.
Im Oktober 2017 haben die EU-Kommission und die deutsche Zollverwaltung über die Inbetriebnahme des neuen „EU-Trader Portals“ (EU-TP) informiert. Anträge für zollrechtliche Bewilligungen sind seitdem elektronisch über das Trader Portal (TP) zu stellen. Die Anträge auf Erteilung der Bewilligung zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA) sind nur dann über das EU-TP zu stellen, wenn eine Ausweitung auf mehr als einen Mitgliedstaat beantragt wird. Sofern die Bewilligung ausschließlich innerhalb Deutschlands verwendet werden soll, ist der Antrag wie vor Umstellung beim zuständigen Hauptzollamt in Papierform einzureichen.
pf
Unsere Empfehlungen:
Worauf Ihr Unternehmen bei CVA-Bewilligungen zu achten hat, welche Codierungen Sie wo bis wann zu beachten haben, erfahren Sie gern in den passenden Angeboten der Hamburger Zollakademie - u.a. rund um die Themen „Zollwert“ oder „ATLAS-Neuerungen“. Unsere Experten halten Sie in unseren Seminaren, Webinaren, Lehrgängen oder Inhouse Trainings gern praxisnah auf dem Laufenden: