Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Oktober 2021 über eine der größten Reformen im Bereich der globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen informiert. Es soll einerseits dafür gesorgt werden, dass alle Unternehmen ihren fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten, und andererseits soll eine bessere Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten erreicht werden.
Welche Unternehmen sind von der neuen globalen Mindestbesteuerung betroffen?
Die neue Mindestbesteuerung betrifft alle international agierenden Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro erwirtschaften. Es werden zukünftig sämtliche Gewinne internationaler Konzerne, ungeachtet von deren Entstehungsort, mit 15 Prozent versteuert.
Von den neuen Verteilungsregeln sind größtenteils große und hochprofitable Konzerne, die bisher über Tricks wie Tochtergesellschaften und Steueroasen von niedrigeren Steuern profitierten, betroffen. Hierunter fallen z. B. große Digitalkonzerne, die sogenannten „Globalisierungsgewinner“, die über Internetverkäufe oder durch Einnahmen aufgrund von Werbeklicks in Staaten, in denen die Unternehmen selbst nicht ansässig sind, hohe Gewinne erzielen.
Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass Deutschland als exportorientierte Wirtschaft von den neuen Regelungen profitieren wird.
Ausblick: So wird es mit der globalen Mindestbesteuerung weitergehen
Die Ergebnisse der OECD und der G20 werden nun in Europa und weltweit umgesetzt. Olaf Scholz wird dazu gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern eine Lösung erarbeiten, die im Einklang mit der Einigung auf OECD- und G20-Ebene stehen wird. Die Reform soll möglichst 2023 in Kraft treten.
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Unsere Empfehlungen:
Am 1. Juli 2021 haben die Mitglieder des zuständigen Gremiums der „Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)“ eine internationale Grundsatzeinigung erzielt, die kurz darauf von den Finanzminister*innen der G20-Staaten am 9./10. Juli in Venedig als Konzept beschlossen wurde. Dieser internationalen Einigung haben sich 136 (von 140) Mitglieder des „Inclusive Framework on BEPS” angeschlossen. Damit sollen künftig große, global agierende Konzerne, die aufgrund von Steueroasen kaum Abgaben bezahlen, einheitlich besteuert werden. Ob Umsatzsteuer oder Verbrauchsteuer – die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie rund um aktuelle Themen steuerfit.