28.09.2021

ATLAS-Versand: Angabe des Beförderers in Versandanmeldungen geändert

ATLAS-Versand: Angabe des Beförderers in Versandanmeldungen geändert

Das ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) hat am 20. September 2021 über Änderungen des Systemverhaltens im ATLAS-Release 9.1 ab dem Echtbetriebsbeginn informiert. Künftig soll bei der Angabe des Beförderers in Versandanmeldungen auf dessen Adressdaten verzichtet werden.

Änderungen bei Versandanmeldungen

Durch das neue ATLAS-Release 9.1 werden Anpassungen bei den Angaben des Beförderers in Versandanmeldungen vorgenommen. Die Angabe eines Beförderers mit seiner Identifikationsnummer ist ausschließlich in den folgenden Fällen erforderlich, wenn:

  • die Versandanmeldung Daten der summarischen Eingangs- und/oder Ausgangsmeldung enthält und zwischen dem tatsächlichen Beförderer und
  • dem Inhaber des Versandverfahrens keine Personenidentität besteht.

Wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist die Angabe eines Beförderers optional.

Die Angabe eines Beförderers nur anhand der Adressdaten ist künftig nicht mehr möglich. Aufgrund der Systemumstellung, die im Wartungsfenster vom 11. bis 12. September 2021 in den Echtbetrieb eingespielt wurde, kann es zu einem Informationsverlust der Adressdaten kommen.

Es wird darum dringend empfohlen, die Beförderer künftig mit Identifikationsnummer anzugeben.

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Unsere Empfehlungen:

Das aktuelle ATLAS-Release 9.1 beinhaltet in nahezu allen Verfahrensbereichen umfangreiche fachliche und technische Änderungen. Der Wechsel auf das ATLAS-Release 9.1 erfolgt für Teilnehmer mittels weicher Migration und ist mit dem Formular BIN-Antrag (Formular 0872) bzw. dem elektronischen Internetantrag BIN (IA-BIN) zu beantragen. Für das Versandverfahren kann die Umstellung bis zum 16. Juli 2023 erfolgen. Die Hamburger Zollakademie macht Sie zollfit! Unsere Experten unterstützen Sie mit ihrem Fachwissen zu vielen, aktuellen Themen aus Ihrem Zollalltag:

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