31.08.2021

Exportkontrolle: Merkblätter des BAFA zur neuen Dual-Use-Verordnung

Exportkontrolle: Merkblätter des BAFA zur neuen Dual-Use-Verordnung

Am 9. September 2021 tritt die neue Dual-Use-Verordnung der EU in Kraft. Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hat deshalb neue Merkblätter veröffentlicht, um deutsche Unternehmen bei der Einhaltung und Umsetzung der Verordnung zu unterstützen.

Was regelt die Verordnung?

Die EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) regelt auf europäischer Ebene die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind solche Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Mit der neuen EU-Dual-Use-VO sind mittlerweile neben klassischen Gütern auch digitale Tools zur staatlichen Massenüberwachung oder mit Nutzbarkeit für Menschenrechtsverletzung einbezogen.

Was ist die neue Rechtslage?

Am 11. Juni 2021 wurde nach langen Verhandlungen die neue EU-Dual-Use-VO im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Der erste Entwurf der Kommission stammt aus dem Jahr 2016. Über die Neuerungen berichteten wir bereits in unserem Podcast. Mit der konkreten Darstellung der ab September geltenden Rechtslage beschäftigt sich auch das erste Merkblatt des BAFA. >> Hier

Wie setze ich die Neuregelungen um?

Doch das BAFA geht noch weiter und stellt auch ein zweites Merkblatt zur Verfügung, mit dem es Unternehmen eine Hilfestellung geben möchte, wie die neuen Regeln umzusetzen sind. Im Mittelpunkt steht dabei Art. 5 der Verordnung, der sich mit Gütern zur digitalen Überwachung auseinandersetzt. Das Merkblatt finden Sie >> Hier

Unsere Empfehlungen:

Wegen der teils schwierigen Abgrenzung zu unproblematischen Wirtschaftsgütern, wurde ein umfangreiches Regelungswerk geschaffen, um die gefährlichen Güter zu identifizieren. Wie Sie Ihre Warenströme effektiv auf betroffene Waren prüfen und ggf. die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, erfahren Sie von unseren Experten - stets aktuell und unter Einhaltung der Coronaschutzbestimmungen – in den Seminaren, Webinaren und den Inhouse Trainings der Hamburger Zollakademie.

JM

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