17.08.2021

Verbrauchsteuer: Steuerentlastung für Kleinbrauereien

Verbrauchsteuer: Steuerentlastung für Kleinbrauereien

Um kleine Brauereien in der Coronakrise zu entlasten, beschlossen der Bundestag und der Bundesrat mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vom 2. Juni 2021 zugleich eine Senkung der Biersteuer. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Hintergründe des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes

Das Gesetz sollte ursprünglich die Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragssteuer vereinfachen und digitalisieren. Zudem sollte die Missbrauchsbekämpfung verbessert werden. Während der Beratungen wurde dann jedoch noch eine Senkung der Biersteuer für kleine Brauereien in Art. 13 hinzugefügt.

Wie wird Bier besteuert?

Bier wird je nach Stammwürzegehalt (Grad Plato) besteuert. So wird ein Hektoliter (hl) Bier mit 0,787 Euro je Grad Plato besteuert. Vor der aktuellen Gesetzesänderung gab es bereits eine Steuerermäßigung für kleine Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern. Die Ermäßigung erfolgt in Stufen von 1.000 zu 1.000 hl gleichmäßig und beginnt bei 5.000 hl oder weniger. Der Steuersatz wurde für Brauereien mit 5.000 hl um 44% ermäßigt. Bei 40.000 hl wurde nur noch um 16% ermäßigt.

Hilfsmaßnahme zur Entlastung von Kleinbrauereien wegen der Coronakrise

Aufgrund der Coronapandemie und dem damit einhergehenden Rückgang der Nachfrage gerieten einige kleine Brauereien, von denen es ca. 1.400 in Deutschland gibt, in Bedrängnis. Deshalb wurden die Ermäßigungen für sie nochmal ausgeweitet. So wird in der untersten Stufe die Steuer nun um 50% ermäßigt und bei 40.0000 hl um 25%.

Diese coronabedingte Entlastung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022. Danach gelten wieder die alten Ermäßigungen. Die entsprechenden Steuerbescheide werden, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss, automatisiert geändert. Die Änderungsbescheide sollten bis Mitte September durch das zuständige Hauptzollamt Stuttgart erstellt sein. Wegen der für eine Erstattung erforderlichen Angaben zur Bankverbindung wird sich das örtlich zuständige Hauptzollamt zeitnah mit den Betroffenen in Verbindung setzen.

Unsere Empfehlungen:

Die Biersteuer ist eine der in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern. Verbrauchsteuern gelten immer für bestimmte Warengruppen und sollen deren Verbrauch oder Gebrauch belasten. Sie gelten indirekt, werden also nicht beim Endverbraucher erhoben, sondern regelmäßig vom Produzenten abgeführt. Eine Senkung der Verbrauchsteuern kommt Betrieben auf verschiedenen Wegen zugute. Entweder können sie die gesparten Steuern frei nutzen oder die Preise senken und dadurch wettbewerbsfähiger werden. Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie u.a. auch verbrauchsteuerfit - zum Beispiel im Seminar „Praxiswissen Alkoholsteuer“.

JM

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