Sanktionen: US-Handelsministerium setzt 34 Unternehmen auf Entity List
Das US-Handelsministerium (DOC) teilte am 9. Juli 2021 mit, 34 neue Unternehmen auf die Entity List zu setzen. Darunter sind 14 chinesische Unternehmen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit muslimischen Minderheiten.
Die Sanktionslisten dienen dazu, die Ausfuhr, Wiederausfuhr und Verbringung von Gegenständen, die bestimmten Personen und Organisationen zugeordnet werden, zu unterbinden. Die USA nutzen sie, um nationale Sicherheitsinteressen und außenpolitische Ziele zu fördern. Obwohl es sich um nationales US-Recht handelt, entfalten die Listen auch indirekte Wirkung für europäische Unternehmen. Denn wer gegen die Sanktionen verstößt, indem er mit einer sanktionierten Person oder Organisation in irgendeiner Weise zusammenarbeitet, kann selbst Ziel von Sanktionen werden.
In dem aktuellen Fall wurden 14 chinesische Unternehmen auf die US-Sanktionsliste gesetzt, weil sie der Repression und massenhaften Überwachung von Minderheiten durch die chinesische Regierung Vorschub geleistet haben sollen. Das Verhalten der chinesischen Regierung gegenüber den Uiguren, Kasachen und anderen vorwiegend muslimischen Minderheiten bezeichnet das US-Handelsministerium als Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vier weitere chinesische Unternehmen wurden auf die Liste gesetzt, weil sie dem chinesischen Militär direkt bei der Modernisierung in den Bereichen Laser und C4ISR helfen.
Des Weiteren wurden acht weitere Unternehmen auf die Liste genommen, weil sie den Export von US-Gütern in den Iran zumindest begünstigt haben sollen. Zudem sollen sechs Unternehmen elektronische Bauteile zur Unterstützung des russischen Militärs beschafft haben.
Ein Unternehmen kam von der unverifizierten Liste auf die Sanktionsliste, da es an der Verbreitung von ungesicherten nuklearen Materialien beteiligt ist. Das letzte Unternehmen wurde auf die Military End User (MEU) List gesetzt, da vermutet wird, dass Lieferungen an dieses Unternehmen dem russischen Militär zugutekommen.
Unsere Empfehlungen:
Für den Außenhandel existieren sogenannte Sanktionslisten (z.B. die US Entity List), auf denen unter anderem Unternehmen gelistet sind, für die wirtschaftliche oder rechtliche Einschränkungen oder Verbote ausgesprochen wurden. Durch das mittelbare und unmittelbare Bereitstellungsverbot können Unternehmen durch Interaktionen mit diesen gelisteten Wirtschaftsbeteiligten bestraft werden. Mit der Prüfung der Sanktionslisten startet die Exportkontrolle in jedem Unternehmen. Erfahren Sie alles über die Sanktionslistenprüfung von den Experten der Hamburger Zollakademie. Stets aktuell und auf dem neuesten Stand - bei unseren Seminaren, Lehrgängen, Webinaren, in der Exportkontroll- und Zollberatung und in Inhouse Trainings.
JM