21.07.2021

Sanktionen: EU verlängert restriktive Maßnahmen wegen Krimannexion

Sanktionen: EU verlängert restriktive Maßnahmen wegen Krimannexion

Die EU verlängert erneut die Dauer der restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland wegen der rechtswidrigen Eingliederung der Krim und Sewastopol. Das beschloss der Rat der Europäischen Union mit Beschluss 2021/1010/GASP vom 21. Juni 2021. Damit ist die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union sowie das Bereitstellen von Finanzmitteln weiterhin untersagt.

Die restriktiven Maßnahmen wurden ursprünglich am 23. Juni 2014 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet (Beschluss 2014/386/GASP). Sie waren eine Reaktion auf die grundlose Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation, die zuvor von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten scharf verurteilt wurde. Die Sanktionen sollten erstmal nur bis zum 23. Juni 2015 gelten, wurden aber seitdem jedes Jahr erneut verlängert. So auch dieses Mal. Die Sanktionen gelten nun vorerst bis zum 23. Juni 2022. Grund dafür ist, dass die EU weiter entschlossen ist, an ihrer Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt festzuhalten. Sie sieht auch keine Bewegung auf russischer Seite. Mit einem baldigen Ende der Sanktionen ist also nicht zu rechnen.

Für europäische Unternehmen bedeutet das, dass die eigenen Importe aus dieser Region genau geprüft werden müssen. Denn auch wenn der Ursprung nicht ausdrücklich bekannt ist, aber für den Importeur erkennbar gewesen wäre, können Strafen gegen ihn ergehen.

Ausnahmen

Von den restriktiven Maßnahmen ausgenommen ist die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 26. September 2014 beschlossen wurden oder von akzessorischen Verträgen bis zum 25. Juni 2014, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind. Zusätzlich sind bestimmte Waren, mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, die den ukrainischen Behörden im Rahmen eines Präferenzabkommens oder im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen EU und Ukraine zur Prüfung vorgelegt wurden, nicht betroffen.

Unsere Empfehlungen:

Für europäische Unternehmen bedeutet die Verlängerung der Sanktionen um weitere 12 Monate eine Menge zusätzlicher Arbeit. Denn alle Geschäfte müssen auf mögliche Sanktionsverstöße kontrolliert werden. Deshalb bedarf es eingespielter Abläufe, um die Prüfung möglichst effizient zu machen. Mehr über den Umgang mit Embargos und Sanktionen im eigenen Unternehmen erfahren Sie von unseren Experten. Stets aktuell, praxisnah und auf dem neuesten Stand - bei unseren Seminaren, Webinaren, in Lehrgängen, in der Zollberatung sowie in Inhouse Trainings.

JM

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