15.07.2021

Zoll: Finanzieller Hilfsfonds der EU für Zollkontrollausrüstung

Zoll: Finanzieller Hilfsfonds der EU für Zollkontrollausrüstung

Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der Verordnung (EU) 2021/1077 vom 24. Juni 2021 finanzielle Hilfen für die Anschaffung von Zollkontrollausrüstungen im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung beschlossen. Der Fonds wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 eingerichtet und kann für die Anschaffung, Wartung und Modernisierung von Zollkontrollausrüstung genutzt werden.

Mittelausstattung und Ziele des Fonds

Der Fonds trägt für den Zeitraum von 2021 bis 2027 ein Volumen von 1.006.407.000 EUR. Er wurde rückwirkend ab 1. Januar 2021 freigegeben. Die Summe dient der Deckung der Ausgaben für die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung, Evaluierung und sonstige Tätigkeiten, die für eine effiziente Arbeit der Zollstellen dienlich sein können. Der Fonds kann auch für mögliche Kosten für Studien, Sachverständigensitzungen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, sofern diese mit den Zielen des Fonds vereinbar sind, verwendet werden.

Durch den Fonds soll eine Verwirklichung des langfristigen Ziels der einheitlichen Durchführung von Zollkontrollen durch die Mitgliedstaaten erreicht werden. Es soll zudem die einheitliche und transparente Möglichkeit zur Anschaffung, Wartung und Modernisierung von ebenso relevanter wie zuverlässiger und modernster Zollkontrollausrüstung gewährleistet werden.

Förderfähige Maßnahmen

Um finanzielle Hilfen aus dem Fonds zu erhalten, müssen die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele beitragen. Es können z. B. Mittel für Zollkontrollzwecke wie die berührungsfreie Überprüfung, die Anzeige von verstecken Gegenständen an Personen oder tragbare Geräte für die Suche gefördert werden. Eine dennoch nicht erschöpfende Liste an förderfähigen Mitteln und Maßnahmen kann dem Anhang der Verordnung in tabellarischer Form entnommen werden.

Gemäß dem Kofinanzierungssatz des Artikels 8 der Verordnung werden 80 % der Kosten vom Fonds getragen, in Ausnahmefällen kann eine darüberhinausgehende Mittelgewährung ermöglicht werden.  

Durch eine regelmäßige Überwachung und Berichterstattung sollen die Fortschritte im Hinblick auf die Zielerreichung des Fonds geprüft werden.

Alle Zollstellen der jeweiligen Außengrenzen der EU sollen moderner und gleichwertiger ausgerüstet werden

Die Europäische Union hat an ihren jeweiligen Außengrenzen 2.140 Zollstellen. Diese müssen, um ein effizientes und wirksames Funktionieren der Zollunion gewährleisten zu können, ordnungsgemäß ausgerüstet sein. Es ist hierbei enorm wichtig, dass angemessene Zollkontrollen zu gleichwertigen Ergebnissen führen.

Vor allem die Kontrolle bei der Einfuhr von Waren aus Sicherheitsgründen soll deutlich verstärkt werden. Hierfür wurde von der Europäischen Union ein Fonds für Zollkontrollausrüstungen aufgelegt, der vor unlauterem und illegalem Handel schützen und dabei gleichzeitig die legale Wirtschaftstätigkeit erleichtern soll.

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