22.06.2021

Zoll: Harmonisierte Normen für Spielzeug sorgen für vermehrte Kontrollen

Zoll: Harmonisierte Normen für Spielzeug sorgen für vermehrte Kontrollen

Die Kommission veröffentlicht neue Prüfungs- und Produktstandards für Spielzeug in der Europäischen Union. Die Kommission beantragte im Juli 2009 beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) die Ausarbeitung neuer und die Überarbeitung bestehender harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG.

Daraufhin erarbeitete das CEN und Cenelec Vorschläge für neue Normen, die nun durch Beschluss der Kommission (EU) 2021/867 vom 28. Mai 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden können. Um den Herstellern genügend Zeit für die Anpassung ihrer Produkte zu geben, wird die Streichung der alten Vorschriften erst zum 28. November 2021 (CEN) bzw. 22. Februar 2022 (Cenelec) erfolgen.

Folgende Normen wurden überarbeitet, um die Sicherheit für Kinderspielzeug durch neue Prüfungs- und Produktstandards in der EU zu erhöhen:

  • EN 71-7:2014+A2:2018 „Sicherheit von Spielzeug — Teil 7: Fingermalfarben — Anforderungen und Prüfverfahren“ (Jetzt EN 71-7:2014+A3:2020)
    • Aktualisierung der Bezugnahme auf die geltenden Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die Verwendung einer Reihe von Farbstoffen.
    • Höchstkonzentration von Climbazol in Fingerfarben auf 0,2% gesenkt. Climbazol hemmt die Vermehrung von Pilzen.
  • EN 71-12:2013 „Sicherheit von Spielzeug — Teil 12: N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe“ (Jetzt EN 71-12:2016)
    • Verbesserte Prüfverfahren für N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe in Elastomeren. Nitrosamine wirken karzinogen.
    • Alternative Möglichkeiten zur Messung und Identifizierung von N-Nitrosaminen
    • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Norm in Bezug auf die zu prüfenden Materialien und die Prüfungsintensität.

  • EN 62115:2005 „Elektrische Spielzeuge — Sicherheit“ (Jetzt EN IEC 62115:2020 + Änderungen EN IEC 62115:2020/A11:2020)
    • Weitere Warnhinweise über die Gefahren im Zusammenhang mit dem Verschlucken von Batterien in Münzform. Das Verschlucken kann bei Kleinkindern zu schweren Gesundheitsschäden (Steckenbleiben in der Speiseröhre, Vergiftungen, Verätzungen) führen.
    • Aktualisierung der Anforderungen in Bezug auf die Zugänglichkeit von Batterien in Münz- und Knopfform.
    • Neue Anforderungen für Spielzeug, das mit Haushaltsgeräten (insb. Computern) verbunden ist, um die Nutzer vor Stromschlägen zu schützen.
    • Geänderte Kriterien für eine reduzierte Prüfung, um vereinfachte Anforderungen für elektrische Spielzeuge mit geringer Leistung zu ermöglichen.
    • Neue Anforderungen an die Sicherheit von LED in Spielzeug, um das Risiko einer Augenverletzung möglichst gering zu halten.
    • Neue Sicherheitsanforderungen für ferngesteuerte elektrische Aufsitzspielzeuge
    • Kategorisierung der allgemeinen Prüfbedingungen, um sicherzustellen, dass die Prüfbedingungen für jeden Spielzeugtyp und seine Stromversorgung geeignet sind.

Zur Wahrung der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vereinfachung findet sich eine vollständige Liste der Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/867. In den Fällen, in denen die neue ausgearbeitete Norm über die Anforderung der Richtlinie 2009/48/EG hinausgeht, wurde durch die Kommission ein Informationsvermerk in der Anlage eingefügt.

JM

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