17.06.2021

Exportkontrolle: Reform der Dual-Use-Verordnung ist verabschiedet

Exportkontrolle: Reform der Dual-Use-Verordnung ist verabschiedet

Mit der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 hat die Europäische Union eine neue Grundregelung für die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck eingeführt. Sie löst als überarbeitete Reform die alte und vielfach geänderte Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ab. In Kraft treten wird die Reform der Dual-Use-Verordnung am 9. September 2021.

Fit für die Zukunft

Mit der Verabschiedung des Verordnungsentwurfs durch den Rat am 10. Mai 2021 wurde der letzte große Gesetzgebungsakt abgeschlossen. Nun wurde am 11. Juni 2021 die Verordnung (EU) 2021/821 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und kann damit am 9. September 2021 in Kraft treten. Wie die Hamburger Zollakademie bereits an dieser Stelle berichtete, hatte das Europäische Parlament bereits am 25. März 2021 dem Entwurf zugestimmt. Der verabschiedete Entwurf geht zurück auf die Initiative der Europäischen Kommission und die Einigung zwischen Rat und Parlament vom 9. November 2020.

Die Reform war insbesondere notwendig, da durch den technischen Fortschritt nicht mehr nur klassische Dual-Use-Güter wie Chemikalien oder Bauteile problematisch sein können, sondern auch Hochleistungsrechner, Software (insb. Überwachungssoftware) oder Drohnen. Die neuen europäischen Regelungen sollen dabei über internationale Standards hinausgehen.

Der Neuentwurf löst die durch viele Änderungen unübersichtlich gewordene alte Dual-Use-VO (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) komplett ab.

Die größten Änderungen betreffen die Themen Überwachungstechnik, Kooperation, Transparenz und Entwicklungsoffenheit

So ist Abhör- und Überwachungstechnik, sowohl die Hard- & Software, in die Dual-Use Verordnung aufgenommen worden. Zudem wird ein Koordinationsmechanismus auf EU-Ebene etabliert, um die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Neue Transparenzpflichten für die Mitgliedstaaten und Kommission sollen für einen besseren Gesamtüberblick sorgen.

Um die Dual-Use-Verordnung für die Zukunft fit zu machen, wurde ein entwicklungsoffenen Mechanismus eingerichtet, der es ermöglicht, schneller auf neue Technologien zu reagieren. Er sieht vor, dass Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen, Ausfuhrkontrollen auf der Basis von Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates durchzuführen.

Für weitere Informationen schauen Sie gerne in unsere weitere Berichterstattung zu diesem Thema oder auf den Seiten des Zolls.

1. April 2021: Exportkontrolle: EU-Parlament stimmt für neue Dual-Use-Verordnung

26. November 2020: Exportkontrolle: Reform der Dual-Use-Verordnung erzielt den Durchbruch

Dual-Use-Güter sind Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Nutzen. Sie unterliegen einer besonders strikten Reglementierung, da sie Menschenrechtsverletzungen und Zerstörung im großen Maßstab ermöglichen. Davon ist nicht nur die Ausfuhr, sondern schon die Vermittlung oder die Verbringung betroffen ("Catch-all-Klausel“). Zudem gibt es weitere nationale Vorschriften im Außenwirtschaftsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung.

JM

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