04.05.2021

Zoll: EU befreit Schutzausrüstung gegen COVID-19 erneut von Abgaben

Zoll: EU befreit Schutzausrüstung gegen COVID-19 erneut von Abgaben

Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer für medizinische Geräte und Schutzausrüstung aus Drittstaaten zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wird bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Seit April 2020 ermöglicht die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten, die Zölle und Mehrwertsteuer für medizinische Schutzausrüstung, Testausrüstung oder medizinische Geräte zu senken oder gänzlich auszusetzen. Dadurch sollen die Einfuhrpreise für Ausrüstungen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie gesenkt werden, um somit ihre Beschaffung durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern. Diese Regelung war bis Ende April 2021 befristet.

Am 19. April 2021 entschied die Europäische Kommission, die befristeten Befreiungsmöglichkeiten von Mehrwertsteuer und Zöllen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Eine Liste aller von der Befreiung betroffenen Güter finden Sie hier.

Aufgrund des vereinheitlichten Mehrwertsteuersystems haben die Mitgliedstaaten nur eingeschränkte Änderungsmöglichkeiten bei der Mehrwertsteuer. So besteht nur die Wahlmöglichkeit zwischen einem normalen und einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz (in Deutschland 19% bzw. 7%). Eine 0% Mehrwertsteuer ist nicht möglich. Der ermäßigte Steuersatz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Deshalb wäre beispielsweise für Schutzmasken nur eine Senkung der Mehrwertsteuer auf den ermäßigten Steuersatz möglich gewesen, während für andere Güter wie Testausrüstung auch der ermäßigte Steuersatz nicht möglich war.

JM

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