29.04.2021

Import: Stärkere Kontrollen bestimmter Lebens- und Futtermittel

Import: Stärkere Kontrollen bestimmter Lebens- und Futtermittel

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/608 vom 14. April 2021 die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen beim Import bestimmter Lebens- und Futtermittel beschlossen. Zudem wurden Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union vereinbart.

Verschärfte Importkontrollen bestimmter Lebens- und Futtermittel

Die Europäische Union hat für bestimmte Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs aus bestimmten Drittländern die vorübergehende Verstärkung der Kontrollen beschlossen. Zudem legte die Union für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel - aufgrund möglicher Kontamination durch Mykotoxine (einschließlich Aflatoxinen), Pestizidrückstände, Pentachlorphenol und Dioxine - besondere Bedingungen fest. Die jeweils betroffenen, nicht tierischen Lebens- und Futtermittel können dem Anhang I entnommen werden, im Anhang II sind diejenigen Lebens- und Futtermittel aufgelistet, für die besondere Einfuhrbedingungen beschlossen wurden.

Besondere Bedingungen für Waren des Anhang II

Für künftige Einfuhren der Lebens- und Futtermittel, welche im Anhang II der DVO gelistet sind, gelten ab dem 5. Mai 2021 besondere Bedingungen. Jede Sendung muss künftig von der ‚amtlichen Bescheinigung‘ (Muster im Anhang IV) begleitet werden. Diese wird im Ursprungsdrittland ausgestellt und ist mit einem Identifikationscode zu versehen. Zudem trägt die Bescheinigung die Unterschrift des Bescheinigungsbefugten sowie dessen amtlichen Stempel.

Sofern die Bescheinigung mehrere oder alternative Angaben enthält, müssen die nicht zutreffenden Passagen vom Bescheinigungsbefugten durchgestrichen und extra mit Initialen sowie Stempel versehen werden. Bestehen Bescheinigungen aus mehreren Seiten, muss jede Seite mit dem einmaligen Code und der Unterschrift des Befugten gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen zu den amtlichen Bescheinigungen sind der DVO zu entnehmen.

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Unsere Empfehlungen:

Bestimmte Lebens- und Futtermittel unterliegen bei der Einfuhr in die Europäische Union strengen Kontrollen. Aufgrund der hohen Häufigkeit von Verstößen gegen die einschlägigen Anforderungen der Unionsvorschriften - bezüglich der Aflatoxin-Kontamination, Pestizidrückstände in Lebens- oder Futtermitteln sowie die Kontamination derer mit Salmonellen - wurden die Einfuhrkontrollen vorübergehend verstärkt. Alles über das Thema Import und Importkontrollen erfahren Sie von den Experten der HZA:

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