Exportkontrolle: Verlängerung bestimmter Allgemeiner Genehmigungen
Das BAFA hat am 13. April 2021 auf seiner Website über die Verlängerung und Änderung bestimmter Allgemeiner Genehmigungen informiert. Die AGG Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Nr. 16 bis Nr. 28 wurden bis zum 31. März 2022 verlängert, die AGG Nr. 15 ist bereits bis zum 31. März 2022 gültig.
Allgemeine Genehmigungen
Der Vorteil von AGG liegt in der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung, da diese dem Ausführer eine sofortige Liefermöglichkeit bietet. Die Inanspruchnahme von AGG muss vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen im Anschluss daran beim BAFA angezeigt werden. Diese Registrierungspflicht über das ELAN-K2-Ausfuhr-System entfällt lediglich bei der AGG Nr. 18.
Die AGG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und können über den AGG-Finder auf der Internetseite des BAFA gefunden werden.
Die Anwendung von AGG erfolgt auf eigene Verantwortung ohne die Antragstellung beim BAFA. Das jeweilige Exportvorhaben wird darum vom BAFA vor der Ausfuhr in der Regel nicht mehr überprüft.
Verlängerung und Veränderung bestimmter AGG
Neben der Verlängerung der AGG Nr. 12 bis Nr. 14 und Nr. 16 bis Nr. 28 werden die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 28 sowie die Nr. 30 inhaltlich abgeändert.
Es wird daher empfohlen, die für das eigene Unternehmen relevanten AGG gründlich und eigenverantwortlich auf Änderungen und deren Verwendbarkeit zu prüfen.
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Unsere Empfehlungen:
Allgemeine Genehmigungen (AGG) sind eine Art Sonderform der Ausfuhrgenehmigungen, die von Amts wegen bekannt gegeben werden. Im Vergleich zu anderen Ausfuhrgenehmigungen müssen sie nicht beantragt werden. Es sind automatisch alle Ausfuhren genehmigt, welche die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Erfahren Sie alles über aktuelle Themen der Exportkontrolle – und auch über Allgemeine Genehmigungen im Speziellen - von den Experten der Hamburger Zollakademie: