Exportkontrolle: Restriktive Maßnahmen ggü. Myanmar/Birma verschärft
Der Rat der Europäischen Union verschärft die restriktiven Maßnahmen gegenüber Myanmar/Birma und hat diesbezüglich am 22. März 2021 die Durchführungsverordnung (EU) 2021/480 erlassen. Die bereits seit dem Jahre 2008 bestehenden Sanktionen gegen 14 Personen sowie die bestehenden Embargos für Rüstungsgüter und Ausrüstungen werden verlängert und erweitert.
Erweiterung der gelisteten Personen
Die bereits bestehende Listung von 14 Personen aufgrund von Gräueltaten gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya wird um weitere 11 Personen wegen des jüngsten Militärputschs und der einhergehenden Repression erweitert. Die Durchführungsverordnung sieht ein Reiseverbot für die o.a. Personen in oder durch die EU vor sowie auch das Einfrieren ihrer Vermögenswerte in der EU. Darüber hinaus ist es verboten, den benannten Personen oder Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Restriktive Maßnahmen und Embargos
Die EU verlängert die bereits verhängten Embargos für Rüstungsgüter und Ausrüstungen, die zu einer möglichen internen Repression verwendet werden können. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die Verwendung durch das Militär oder die Grenzschutzpolizei verboten. Ferner werden die Beschränkungen der Ausfuhr von Ausrüstung für die Kommunikationsüberwachung, die ebenfalls zur internen Repression verwendet werden könnte, sowie das Verbot der militärischen Ausbildung und der militärischen Zusammenarbeit mit der Tatmadaw verlängert.
Personenliste und Übersicht der Embargos
Die erweiterte Personen- und Organisationenliste kann dem Anhang IV, die Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen dem Anhang I und die diesbezüglich ebenfalls verbotene Ausrüstung, Technologie und Software dem Anhang III der Durchführungsverordnung entnommen werden.
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Unsere Empfehlungen:
Der Europäische Rat hat am 22. Februar 2021 den Militärputsch in Myanmar/Birma auf das Schärfste verurteilt und eine sofortige Deeskalation der Krise gefordert. Der Rat verlangte eine sofortige Beendigung des Ausnahmezustands, die Wiederherstellung der rechtmäßigen Zivilregierung und die Eröffnung des neu gewählten Parlaments. Aufgrund der nicht eingetretenen Deeskalation verschärfte die EU die Restriktionen gegenüber Myanmar/Birma. Erfahren Sie alles über Exportbeschränkungen bei der HZA: