Import: EU startet zur Risikobewertung das Import Control System 2
Mit dem Import Control System 2 (ICS2) entwickelt die Europäische Union ihr Frachtinformationssystem weiter. Es ist Grundlage für ein neues ordnungspolitisches Zollsystem für mehr Sicherheit in Europa und einen besseren Schutz des Binnenmarktes.
Das neue Frachtinformationssystem ICS2 dient der Erfassung und Überwachung aller Waren bei der Ankunft in der EU. Auf Grundlage der erfassten Daten ist es den Zollbehörden möglich, eine Risikobewertung durchzuführen und Bedrohungen frühzeitig zu identifizieren. So können Warenkontrollen effizient und ohne unnötige Beeinträchtigung des legalen Warenverkehrs durchgeführt werden. Dies soll zudem Unternehmen die grenzüberschreitende Freigabe rechtmäßigen Handels erleichtern, insbesondere indem es den Informationsaustausch zwischen Zollbehörden und Unternehmen vereinfacht und Verfahren verschiedene Länder vereinheitlicht.
Die Einführung von ICS2 erfolgt in drei Phasen. Von jeder Phase sind unterschiedliche Wirtschaftsakteure betroffen. Die Umstellung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm des Unionszollkodex (UZK) insb. Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2019/2151.
Phase 1 seit 15. März 2021
Die erste Phase begann am 15 März 2021. Sie betrifft Anbieter von Kurier- und Postdiensten, die in der EU ansässig sind oder die in die EU versenden wollen. Sie sind verpflichtet, für jede Kurier- und Postsendung im Luftverkehr, für deren Verbringen sie verantwortlich sind, einen Mindestdatensatz im Format der Entry Summary Declaration (ENS) elektronisch an das ICS2 zu übermitteln.
Phase 2 ab 1. März 2023
Die am 1. März 2023 beginnende Phase 2 wird neben den Postdiensten, Kurier- und Luftfrachtdiensten dann auch Spediteure betreffen. Zu allen Warensendungen im Luftverkehr müssen die vollständigen ENS-Daten vor dem Eintreffen der Waren in die Union an das ICS2 übermittelt werden.
Phase 3 ab 1. März 2024
Die letzte Phase betrifft nicht mehr nur den Luftverkehr, sondern alle Warensendungen, egal ob Schiene, Straße oder Seeweg. Sie wird zum 1. März 2024 starten und wird dann auch Logistikdienstleister betreffen. Für alle Warensendungen sind dann die vollständigen ENS-Daten zu übermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch in der EU ansässige Endempfänger Daten an das ICS2 System übermitteln müssen.
Weitere Informationen zu ICS2 finden Sie hier. Umfangreichere Informationen und eine technische Dokumentation finden Sie nur in englischer Sprache, hier.
JM
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