02.02.2021

Exportkontrolle: Genehmigungs- und Meldepflichten bei Chemikalien

Exportkontrolle: Genehmigungs- und Meldepflichten bei Chemikalien

Am 8. Januar 2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung über die Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten zum Chemiewaffenübereinkommen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Das BAFA informiert darin über neue Pflichten zu den Listungsmöglichkeiten und dem Verfahrensablauf.

Betroffene Unternehmen und Einrichtungen

Das BAFA fordert sämtliche Unternehmen und Einrichtungen, die mit den vom CWÜ kontrollierten Chemikalien in dem Jahr 2020 die meldepflichtigen Tätigkeiten durchführten, auf, ihren terminlichen Verpflichtungen nachzukommen. Zusätzlich betroffen sind Unternehmen und Einrichtungen, die in dem Jahr 2021 solche Tätigkeiten durchführen werden und diejenigen, die bereits im Kalenderjahr 2021 die Durchführung einer solchen Tätigkeit für das Jahr 2022 planen.

Verbote, Genehmigungs- und Meldepflichten für Chemikalien

Die jeweiligen betroffenen Chemikalien sind in die Listen 1 bis 3 und eine Liste mit „Bestimmte organische Chemikalien“ eingeteilt. Zu jeder übersichtlichen Liste finden sich daran anschließend die jeweiligen Verbote, Genehmigungs- und Meldepflichten mit den zugehörigen Meldeschwellen, Ausnahmen für bestimmte Mischungsverhältnisse und die Termine für die Meldungen.

Die Liste 1 enthält z. B. Chemikalien, die nur für forschungsbezogene, medizinische, pharmazeutische oder Schutzzwecke zulässig sind und die jeweilige Tätigkeit bedarf ab einer Gesamtmenge von 100 g aller in der Einrichtung gehandhabten Liste 1-Chemikalien einer Genehmigung vor der Tätigkeitsaufnahme.

Ablauf des Verfahrens

Ihre Meldungen können Sie direkt über das Online-Portal auf der Website des BAFA erstellen und übermitteln. Für diesen Vorgang benötigen Sie einen Zugangscode, den Sie formlos beim BAFA anfordern können. Sämtliche Unterlagen und Informationen zum Verfahren sind hier auf der Website des BAFA eingestellt.

Das BAFA bietet Ihnen eine Übersicht über die genehmigungs- und melderelevanten Tätigkeiten anhand der vom Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) kontrollierten Chemikalien. Dies geschieht mit dem Ziel, ein weltweites Verbot sämtlicher chemischer Waffen zu erreichen und noch vorhandene Chemiewaffenbestände zu vernichten. Die einzelnen Listungen des CWÜ sind mit den Bezeichnungen der jeweiligen Chemikalien und deren CAS-Nummern (Chemical Abstract Service) angegeben.

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