Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/28 vom 14. Januar 2021 erhöht die Kommission die Zollkontingente für Bananen aus Mexiko auf 2010 Tonnen. Bananeneinfuhren in diesem Umfang werden mit einem spezifischen Zollsatz belegt.
Die Kommission verändert die in Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 des Rates vom 29. Juni 2000 festgelegten Kontingente für Bananen aus Mexiko, die mit einem spezifischen Zollsatz von 70 EUR/Tonne behandelt werden. Das Kontingent betrug bis zum 31. Dezember 2020 noch 2000 Tonnen Bananen, ausgenommen Mehlbananen. Mit dieser Verordnung werden die Kontingente rückwirkend ab dem 13. August 2020 auf 2010 Tonnen erhöht.
Die Anpassung setzt den Beschluss Nr. 1/2020 des Gemischten Rates EU-Mexiko vom 31. Juli 2020 um. Der Gemischte Rat hatte die Erhöhung beschlossen, da die letzte Änderung der Kontingente vor dem Beitritt von Kroatien in die Europäische Union im Jahr 2013 war.
JM
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